Hallo an alle,
würde mal gern eure Meinung zu diesem Thema hören:
Eingetragen ist eine Zwangssicherungshypothek im Verwaltungsvollstreckungsverfahren für die Stadt.
Nun erklärt die Stadt durch löschungsfähige Quittung, dass der Eigentümer die Forderung beglichen hat. Danach tritt der Eigentümer die Buchgrundschuld wieder an die Stadt ab.
Meiner Meinung nach müsste das so funktionieren, da aufgrund der löschungsfähigen Quittung die Zwangssicherungshypothek zur Eigentümergrundschuld wird und der Eigentümer darüber verfügen kann, d.h. die Grundschuld wieder abtreten kann.
Stimmt ihr mit mir überein?
Zwangssicherungshypothek - Eigentümergrundschuld - Abtretung
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Die Neue -
17. Dezember 2008 um 20:51
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Jepp.
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so isses.
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Genau. Umwandlung mit gleichzeitiger Abtretung eintragen.
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Sehe ich auch so.
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Vielen Dank für eure Antworten!
Freut mich
Würd den Eintragungstext etwa so formulieren:
Gemäß §§ 1163, 1177 BGB ist die Zwangssicherungshypothek als Grundschuld ohne Brief auf den Eigentümer Her... übergegangen und mit den Zinsen seit... abgetreten an die Stadt X. Eingetragen am...
In der Hauptspalte ist das Wort Zwangssicherungshypothek und Stadt X zu röten.
Jemand noch bessere Vorschläge?
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