Veröffentlichungskosten im Gemeindeblatt

  • Hallo,

    habe gerade für eine Veröffentlichung im Gemeindeblatt das erste Mal eine Kostenrechung bekommen.

    Sind wir verpflichtet das zu bezahlen?

    Meine Kollegin meinte, dass im AGGVG was von einer Kostenbefreiiung stehen würde. Habe dort aber Nichts gefunden. In § 32 steht nur, dass die Gemeinde die Veröffentlichung auf Ersuchen vornimmt... von den Kosten aber Nichts. Hat jemand damit Erfahrungen?

    lg

  • :confused: Gemeindeblatt ist hier nicht üblich. Allenfalls Anheftung an Gemeindetafel (und selbst dafür nehmen einige inzwischen Gebühren).
    Die Veröffentlichung dürfte wohl unter "sonstige" gem. § 40 Abs. 2 fallen.
    Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass diese Veröffentlichung Amtshilfe mit entsprechenden Befreiungsmöglichkeiten darstellt.
    Aus dem Bauch raus: die Rechnung ist zu zahlen (genauso wie Rechnungen für sonstige Zeitungsveröffentlichungen, Amtsblatt etc.)

    AGGVG ? :gruebel:

  • Die Rechnung muss bezahlt werden.
    Aus Erfahrung: Manchmal kommt eine Rechnung, manchmal keine. Bei den Gemeindeblättern gibt es teilweise ein bestimmtes (kostenfreies) Kontingent für amtliche Bekanntmachungen, wenn das nicht durch gemeindeeigene ausgefüllt wird, rutschen die ZVG-Veröffentlichungen noch in den kostenfreien Teil, wenn nicht, kommt ne Rechnung. So wurde es mir mal vom Presseamt einer Umlandgemeinde erläutert. Die hiesige Stadt schickt allerdings immer eine Rechnung.

    PS: Für mich gilt das selbe AGGVG wie für dich ;)

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ist den für die Veröffentlichung ein ausdrücklicher Auftrag erteilt ?
    Hier veröffentlichen manche Gemeinden statt des Aushangs an der Stadttafel im Gemeindeblatt, da kostet nichts und ist auch nicht verlangt. Eine Veröffentlichung ohne ausdrücklichen Auftrag würde ich nicht bezahlen.

  • Ist den für die Veröffentlichung ein ausdrücklicher Auftrag erteilt ?
    Hier veröffentlichen manche Gemeinden statt des Aushangs an der Stadttafel im Gemeindeblatt, da kostet nichts und ist auch nicht verlangt. Eine Veröffentlichung ohne ausdrücklichen Auftrag würde ich nicht bezahlen.


    Wir beauftragen explizit die Veröffentlichung im Gemeindeblatt.
    Gibts die Stadttafel überhaupt noch? :confused:

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • #7
    Ist den für die Veröffentlichung ein ausdrücklicher Auftrag erteilt ?
    Hier veröffentlichen manche Gemeinden statt des Aushangs an der Stadttafel im Gemeindeblatt, da kostet nichts und ist auch nicht verlangt. Eine Veröffentlichung ohne ausdrücklichen Auftrag würde ich nicht bezahlen.

    Hier wird die Stadt/Gemeinde lediglich zum Aushang an die entsprechende Tafel ersucht. Nach Einführung der Gemeindeblätter vor einigen Jahren erhielten wir hier auch einmal eine Rechnung. Die Bezahlung habe ich mit der Begründung abgelehnt, dass eine Veröffentlichung im Gemeindeblatt durch das AG nicht beantragt wurde. Seit dieser Zeit wurden hier keine Rechnungen mehr erhoben.

  • Ja sicher gibts die Gemeinde(Stadt)tafeln noch. Da wird doch vor allem in eigener Sache ausgehängt und unsere Sachen werden dann auch angepinnt.


    :eek:
    Ich bin überrascht. Müßte ich doch glatt mal schauen, ob es sowas hier auch noch gibt. Schaut da überhaupt jemand hin? Auf dem Dorf in der Pampa ... ok, aber in der Stadt?
    "Gemeinde(Stadt)tafel" klingt so anachronistisch ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Die Gemeindeblätter werden zumindest gelesen. Das lohnt sich also. Wieviel kostet den bei Euch eine Anzeige im Gemeindeblatt ??

    Und Amtshilfe: Hierfür gibt es keine Notwendigkeit. Amtshilfe ist ja auch nur zu leisten, wenn diese erforderlich ist, wovon man hier nicht ausgehen kann. Es handelt sich um eine zusätzliche Veröffentlichung. Da dürften die Grundsätze der Amtshilfe nicht greifen.


  • Ich bin überrascht. Müßte ich doch glatt mal schauen, ob es sowas hier auch noch gibt. Schaut da überhaupt jemand hin? Auf dem Dorf in der Pampa ... ok, aber in der Stadt?
    "Gemeinde(Stadt)tafel" klingt so anachronistisch ...



    :wechlach:Ich ahnte, dass die Frage kommt. Wahrscheinlich kann man sich genauso fragen, wer die Gerichtstafel (und Amtsblätter/Bundesanzeiger) liest ...


  • Ich bin überrascht. Müßte ich doch glatt mal schauen, ob es sowas hier auch noch gibt. Schaut da überhaupt jemand hin? Auf dem Dorf in der Pampa ... ok, aber in der Stadt?
    "Gemeinde(Stadt)tafel" klingt so anachronistisch ...



    :wechlach:Ich ahnte, dass die Frage kommt. Wahrscheinlich kann man sich genauso fragen, wer die Gerichtstafel (und Amtsblätter/Bundesanzeiger) liest ...



    Das stimmt, aber manchmal staunt man auch, dass man mit der Gemeindetafel den Richtigen erreicht. Ich hatte mal davon abgesehen, eine EMA-Anfrage bzgl. eines Pächters zu veranlassen, weil Herr Allerweltsname, whft. in Großstadt. Ich hatte damit gerechnet, dass sie mir mehrere hundert Personen mitteilen. Der Pächter kam trotzdem zum Versteigerungstermin, weil er zufällig den Aushang an der Gemeindetafel (ca. 100 km von seinem Wohnort entfernt) gelesen hatte.:daumenrau :D


  • Das sind die Berichte, die mich zumindest wieder drüber nachdenken lassen, vielleicht doch noch einen Lottoschein auszufüllen.

    Eine Internet-Recherche bei meiner Stadt hat übrigens nichts ergeben ... es scheint wohl wirklich keine Anschalgstafel mehr zu geben. Wenn ich mal Zeit habe, kann ich ja mal beim Rathaus vorbeiradeln und nachschauen.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Auf "meinem" Dorf gibts die Tafeln auch noch und ich lese die beim spazierengehen auch ganz gern . :D
    Die Tafel in der Landeshauptstadt steht im Rathaus in der hinterletzten Ecke in einem dunklen Flur. Naja!
    Weil aber die städtischen Bediensteten keine Lust haben -was ich ja verstehen kann- einmal im Monat bei Wind und Wetter die Aushänge zu wechseln sind viele Gemeinden dazu übergegangen dies in ihrem Amtsblatt zu veröffentlichen. Einige kamen auch schon mal auf die Idee dafür Geld zu verlangen. Dies haben wir mit der Begründung wie Stempel und Loewe61 abgelehnt. Die müssen nicht veröffentlichen , wir müssen das nicht dort veröffentlichen, deswegen : entweder sie machen das als Services für ihre Bürger kostenlos ode sie lassen es.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Hier steht der Glaskasten der Stadt direkt vor dem Rathaus unter einer Laterne, so dass jeder zu jeder Zeit lesen kann, was denn so - zumindest in der Stadt - versteigert wird.
    Ich muss ehrlich sagen, dass mich das Ganze immer stark an den Pranger erinnert - auch wenn keine Namen mehr veröffentlicht werden.
    Kosten wurden dafür noch nie erhoben - kommt aber bestimmt noch!

  • Hier steht der Glaskasten der Stadt direkt vor dem Rathaus unter einer Laterne, so dass jeder zu jeder Zeit lesen kann, was denn so - zumindest in der Stadt - versteigert wird.
    Ich muss ehrlich sagen, dass mich das Ganze immer stark an den Pranger erinnert - auch wenn keine Namen mehr veröffentlicht werden.



    Das mag sein, aber in dieser Hinsicht macht es keinen Unterschied, ob die Veröffentlichung in der Zeitung, im Amtsblatt, Internet, etc. erfolgt. Irgendwie müssen ja die Leute (Interessenten und potenzielle Beteiligte, die ihre Rechte anmelden wollen/ müssen) erreicht werden, sonst brauche ich keine Versteigerung durchzuführen.

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