Beförderung

  • Sie wurde befördert (die Stelle kam ganz überraschend), weil beim MJ nur eine A10er Stelle zu besetzen war. Ganz durchblickt habe ich das ganze damals auch nicht. Auf jeden Fall war sie nach der Beförderung dann endlich beim MJ (war ihr Wunschjob) und das wars.

    Ein ehemaliger Moderator dieses Forums kann dies nur bestätigen. Der Stand schon längere Zeit zur Beförderung A11 an. Drei Monate nachdem er zum Ministerium gewechselt ist, war die Beförderung da. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Die Beförderung wäre aber eiegntlich schon eher fällig gewesen.

  • Für einen Amtsratsposten benötigt man wenigstens ein gut in der Beurteilung. Die habe ich dicke mit 12 Punkten bei der Bewertung.


    Das ist nicht ganz richtig! Für den Amtsratsposten könnten der Amtfrau bzw. dem Amtmann auch mal 9 Punkte genügen, wenn alle anderen Amtfrauen und -männer 8 oder weniger haben. Du dagegen wartest ewig auf eine Beförderung, wenn deinesgleichen (also die Kolleginnen und Kollegen mit der selben Besoldungsgruppe wie Du) alle mehr als 12 Punkte haben.

  • Ich denke, die Diskussion über gerechtfertigte und unberechtigte Beförderungen sind müßig, weil sie so oder so wohl nie alle Betroffenen zufriedenstellen. Viel eher würde ich es begrüßen, wenn die bisherigen Besoldungsstufen (A 9 - A 13) abgeschafft und das lang ersehnte Rechtspfleger(status)amt in die Besoldungsgesetze aufgenommen wird, ähnlich wie bei den Richtern. Aber das wird ja an vielen Orten mehr oder weniger in den Fokus genommen. Wenn dann ein Einstiegsamt (viell. vgl. A 11) und zwei bis drei Beförderungsämter (viell. so A 12 -A 13) möglich wären, die man in der Regel auch vor der Pensionierung (mit 70 Jahren) erreichen könnte, wäre das für mich in Ordnung. Aber da beißt ja unser Berufsverband bei der Politik offenbar ständig auf Granit, oder er ist in den Verhandlungen eben nicht hart genug, um so etwas einmal richtig lautstark zu fordern.

  • Da würde doch das gleiche Problem bestehen, wann wer zu A 12 oder 13 befördert wird aus welchen Gründen? :confused:

    Einmal editiert, zuletzt von Borrelio (3. September 2010 um 08:19) aus folgendem Grund: Ausdruck

  • Das würde sich doch das gleiche Problem bestehen, wann wer zu A 12 oder 13 befördert wird aus welchen Gründen? :confused:



    Ich denke nicht oder zumindest nicht in dem bisherigen Umfang. Möglicherweise reichen auch für die Masse zwei Besoldungsämter, z.B. Einstieg bei A 12 und Beförderung zu A 13 - bei zumindest befriedigender Beurteilung - nach 10 oder 12 oder 15 Jahren. Das kann man sicher alles diskutieren. Schon wäre das Gerede, wer wann A9 , A 10 oder A 12 erhalten hat, obsolet. Die Vorschläge hierzu wurden doch schon oft eingebracht, z.B. gibt es seit meiner Anwärterzeit 1992 ff. die Forderung des BDR, das Eingangsamt auf A 10 oder A 11 zu setzen. Nix is bisher passiert. Stattdessen machen wir immer mehr Richtersachen (z.B. NL) und bekommen anstatt R 1 dann eben nur A 9. Da sparen die Länder aber mächtig. Auch die neuen Besoldungsstrukturen im Rahmen der Reformierung der Länderbeamtenrechte ergaben keine für uns positiven Veränderungen; im Gegenteil, die Belastung steigt ständig (Pebb§y sei Dank) und wir müssen wohl froh sein, dass das Rpfl.-Eingangsamt dabei nicht auf A 8 gesetzt wurde. Ich halte ohnehin mit Blick auf unsere Aufgaben und die Verantwortung die gegenwärtigen Strukturen nicht für gesund. Offensichtlich gibt es aber dennoch genügend Nachwuchs. Ich glaube, unsere Berufslobby ist nicht sehr hoch ...

  • Das würde sich doch das gleiche Problem bestehen, wann wer zu A 12 oder 13 befördert wird aus welchen Gründen? :confused:


    :confused::confused::confused: Das verstehen wer soll? :confused::confused::confused:




    noch mal klarer formuliert:

    In Beitrag 203 wird vorgeschlagen, A 11 als Einstiegsamt und später mögliche Beförderung auf A 12 bzw. bis A 13.

    Damit bestünde m. E. die gleiche Beförderungsproblematik wie hier diskutiert (wer ist wann dran und warum).

  • Natürlich. Nur wäre die Ausgangsposition für Beförderungen statt A9 dann A 11. Aber ein Leben lang unbefördert will dann auch keiner bleiben.

    Bei den maroden Haushaltslagen brauchen wir doch nicht ernsthaft von einer reinen Rechtspflegerlaufbahn zu träumen, mit Ausgangspunkt A11 - schön wär's ja, aber halt nur ein schöner Traum.

    Die Realität ist, dass man schon froh sein kann, wenn man A11 erreicht. Und danach kommt dann vielleicht gar nix mehr.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Klar, das Problem wäre genau das gleiche! Ändern ließe sich das allenfalls über eine Sonderlaufbahn wie bei den Richtern. Als Richter bekommst Du von Anfang bis Ende R1. Daran ändert im Übrigen auch die Beurteilung nichts. Die Beurteilung ist nur interessant bei der Übernahme besonderer Aufgaben (Präsident, Direktor, Vorsitzender Richter etc.). Dann bekommt der Richter auch mal R2 oder höher.

  • Klar, das Problem wäre genau das gleiche! Ändern ließe sich das allenfalls über eine Sonderlaufbahn wie bei den Richtern. Als Richter bekommst Du von Anfang bis Ende R1. Daran ändert im Übrigen auch die Beurteilung nichts. Die Beurteilung ist nur interessant bei der Übernahme besonderer Aufgaben (Präsident, Direktor, Vorsitzender Richter etc.). Dann bekommt der Richter auch mal R2 oder höher.



    In diese Richtung geht ja mein vorstehender Vorschlag, der im Übrigen ja gar nicht von mir stammt, sondern aus den Reihen unseres Berufsverbandes. Wenn der Rpfl. schon richternahe Aufgaben verrichtet und ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist (§ 9 RPflG), sollte sich seine Besoldung - in der Art jedenfalls - am Richter orientieren. Ein Rechtspflegeramt (Wertigkeiten viell. A 12 - A 13) würde ich daher schon sehr begrüßen. Jedenfalls wüßte dann jeder, der sich auf den Beruf einlässt, eher, womit er im Laufe der Jahre rechnen kann und was Utopie bleibt. Im Übrigen würden dann Diskussionen wie hier, wer wann nach A 10, 11 oder sonstwohin befördert wurde, nicht mehr geführt und Neid und für sich empfundene Ungerechtigkeiten gäbe es so nicht mehr. Detailfragen könnten dabei immer noch erörtert werden, nur die Grundrichtung müsste bestimmt sein. Aber bei unserer Lobby sehe ich da schwarz...

  • Was hat der Berufsverband eigentlich jemals zustande gebracht ?
    Weder eine Sonderlaufbahn noch eine Anerkennung des Berufsstandes in der Öffentlichkeit hat er erreicht.
    Und was Belastung und Beförderung betrifft ....ebenfalls Schweigen im Walde.

    Einmal editiert, zuletzt von B.Mann (3. September 2010 um 13:53) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ok, vielen Dank. Und, gefällt es der Kollegin beim Ministerium?

  • Der Kritik am Verband stimme ich zu.
    Allerdings ist heute kaum noch ein - junger- Kollege bereit, sich entsprechend zu engagieren.
    Zu meiner - jungen- Zeit war das noch anders.



    Naja, es gibt schon noch junge Kollegen, die auf Landesebene recht fleißig sind. Das Problem ist bei denen wohl aber, dass sie nicht zu viel Ärger in die höchsten Ebenen bringen wollen, weil sie sich dann vielleicht selbst nachhaltig schaden. Erfahrungsgemäß sind unbequeme Menschen schnell Querulanten und damit bei den Entscheidungsträgern möglicherweise nicht sehr beliebt. Eigentlich müssten hier die erfahrenen und "hoch dekorierten" Kollegen mehr Verantwortung übernehmen und gelegentlich auf den Putz hauen. Die sind aber meistens schon satt und genießen ihre abendliche Ruhe - verständlicherweise - lieber auf dem Golfplatz oder in der Kneipe beim Skat. Ich meine, so lange wir nicht deutlich nach Neuerungen in unserem Besoldungsystem verlangen, führen wir Dialoge über Beförderungsdinge noch in zwanzig oder mehr Jahren.

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