Vertrauensarbeitszeit in Niedersachsen

  • In Nds. hat das Justizministerium ein Eckpunktepapier "Rahmenbedingungen zur Vertrauensarbeitszeit" heraus gegeben. Das Ministerium sagt dabei ausdrücklich, dass es Gerichten und örtlichen Personalvertretungen möglich ist, durch Vereinbarung im Rahmen dieses Papiers für längstens 18 Monate die Vertrauensarbeitszeit für Rechtspfleger(innen) zu erproben.

    Bekannt ist, dass solche Erprobungen schon seit langer Zeit beim AG Oldenburg mit Erfolg laufen und später auch beim AG Osnabrück (im Rahmen einer größeren Reformierung der dortigen Arbeitszeitregelung) eingeführt wurde.

    Mich würde interessieren, an welchen niedersächsischen Gerichten darüber hinaus schon Vertrauensarbeitszeit erprobt wird oder bei welchen Gerichten es konkrete Absichten und Planungen dazu gibt.
    (Wer - egal aus welchen Gründen - Angst hat, sich hier dazu öffentlich zu äußern, kann mir auch gern eine PN zukommen lassen.)

    Hintergrund ist vor allem, dass hier der örtliche PR eine entsprechende Vereinbarung entworfen und der Dienststellenleitung mit der Bitte um Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt hat. Leider tut sich die Leitung jedoch schwer damit. Wir hoffen nun, die Leitung evtl. umstimmen zu können, wenn wir sagen können, dass in Niedersachsen an vielen Behörden schon Vertrauensarbeitszeit erprobt wird oder diese zumindest in absehbarer Zeit (probeweise) eingeführt wird.


    ACHTUNG! BITTE BEACHTEN!
    Ich möchte an dieser Stelle bitte keine Diskussion über Arbeitszeitmodelle oder die Vertrauensarbeitszeit an sich! (Dafür gibt es schon zahlreiche Threads!)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • An meinem (bekannten) Gericht soll in naher Zukunft eine Erprobung stattfinden.

  • Wir beschäftigen uns nächste Woche mit der Einführung. Allerdings müssen wir die Verwaltung noch überzeugen, dass die Einführung der Vertrauensarbeitszeit nicht bedeutet, dass plötzlich kein Rpfl mehr im Hause ist...
    Leider geistert wohl so eine Vorstellung durch das Haus. Und der mittlere Dienst ist auch nicht sonderlich begeistert...
    Mal sehen, was nächste Woche dabei rauskommt.
    Wir haben uns übrigens im Vorfeld die Vereinbarungen anderer Gerrichte schicken lassen, weil auch das Argument kam, wir sind ja so klein, das könne nicht funktionieren...

  • Wir haben uns übrigens im Vorfeld die Vereinbarungen anderer Gerrichte schicken lassen, weil auch das Argument kam, wir sind ja so klein, das könne nicht funktionieren...



    Ich finde, dass die Vertrauensarbeitszeit gerade für kleine Gerichte was ist.
    Natürlich nur, wenn man untereinder gut auskommt.

  • Wir haben uns übrigens im Vorfeld die Vereinbarungen anderer Gerrichte schicken lassen, weil auch das Argument kam, wir sind ja so klein, das könne nicht funktionieren...



    :dito:

    Und der mittlere Dienst ist auch nicht sonderlich begeistert...



    :dito:

  • Angeblich soll jüngst ein weiteres Papier des MJ (oder evtl. des MI?) in Umlauf gegeben worden sein, wonach Vereinbarungen zur Vertrauensarbeitszeit weitere Punkte als die in dem älteren Eckpunktepapier schon genannten berücksichten müssen (z.B. zur täglichen Anwesenheit).

    Bei mir ist sowas bis jetzt nicht angekommen und ich habe nur gerüchteweise davon gehört.

    Hat jemand eventuell dazu mehr Infos und/oder könnte mir das neue Papier evtl. zukommen lassen?

    Ulf

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  • Hat jemand eventuell dazu mehr Infos und/oder könnte mir das neue Papier evtl. zukommen lassen?



    Dem schließe ich mich mal an, da wir das für mein Bundesland planen.



  • Wenn gar keine Vereinbarung zustande kommt, bzw. der mD und eD (zu Recht) meckert - warum kann man dann die Kernzeit am Nachmittag nicht streichen. Funktionszeiten sind doch auch schon mal schön.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Meine Anfrage aus #8 hat sich inzwischen erledigt.

    :2danke für die Unterstützung!!!

    Ulf

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  • Ach ja, Vertrauensarbeitszeit wäre schon mal was richtig nettes, nur leider wird dies bei uns grundsätzlich völlig geblockt. :mad:

    Naja und mein Geschäftsleiter sagt mir auch noch, dass ich ja in der Verwaltung tätig bin und dass dafür ohnehin keine Vertrauensarbeitszeit gilt.

    Könnt ihr das bestätigen oder sagt er mir das nur, um mich ruhig zu halten?? Leider kenne ich dieses Konzeptpapier des Ministeriums nicht und kann daher nicht sagen, ob es diesbezüglich irgendwelche Regelungen gibt.

    Bei mir ist auch noch eine kleine Besonderheit, da ich nicht nur in der Verwaltung tätig bin, sondern daneben auch noch Rpfl-Sachen bearbeite. Zwar betrifft das maximal ca. 1/4 der täglichen Arbeitszeit, aber immerhin. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben...

  • Die Tätigkeit in der Verwaltung schliesst meines Wissens die Vertrauensarbeitszeit nicht unbedingt aus.
    Wobei ich gehört habe, dass Gerichte, an denen die Anzahl der Rechtspfleger mit reinen Verwaltungsaufgaben die Anzahl der "regulären" Rechtspfleger übersteigt, in der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Vereinbarungen etwas eingeschränkter sein sollen.

  • Bei uns macht die Verwaltung auch Vertrauensarbeitszeit mit, wurde auch so genehmigt!
    Verwaltung betraf: 1 Geschäftsleiter, 1 Geschäftsleitervertreter, minimalanteil Hinterlegungssachen, Frauenbeauftragte und stellvertretende Frauenbeauftragte, Gerichtsvollzieherprüfungen, damit wären 6 Rechtspfleger raus gewesen, dann hätte man es hier nicht machen müssen.



  • Also wir bekommen die Vertrauensarbeitszeit jetzt ab Juni. Bei uns ist die Verwaltung einbezogen. Aber es gibt auch die Modelle (wohl eher bei größeren Gerichten), dass die Rechtspfleger, die die Verwaltung machen, ausgenomen werden.

  • Unser MJ sieht für Rpfls. in der Verwaltung zumindest besonderen Diskussionsbedarf, worauf jüngst hingewiesen wurde. Eine Teilnahme ist aber nicht von vorn herein ausgeschlossen, sollte aber wohl besonders begründet werden.

    Bei uns ist geplant, dass Kolleginnen und Kollegen mit Mischpensen aus Rechts- u. Verwaltungssachen teilnehmen können.
    (Derzeit haben wir keinen Rpfl., der ausschließlich Verwaltung macht.)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wie soll die denn aussehen ? Keine zeiterfassung mehr ? Wäre auch in BaWü lustig, da diese erst vor ein paar Jahren eingeführt wurde ....

  • Wie soll die denn aussehen ? Keine zeiterfassung mehr ?


    Genau! Im übrigen möchte ich - vorsorglich - auf meinen Hinweis im Ausgangsposting hinweisen:


    ACHTUNG! BITTE BEACHTEN!
    Ich möchte an dieser Stelle bitte keine Diskussion über Arbeitszeitmodelle oder die Vertrauensarbeitszeit an sich! (Dafür gibt es schon zahlreiche Threads!)


    Daher bitte ggf. in den anderen Threads dazu informieren und/oder nachfragen! Danke!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Das ist ja echt interessant, dass inzwischen bei immer mehr Gerichten Vertrauensarbeitszeit eingeführt wird.

    Wenn das auch für die Verwaltung vom Ministerium genehmigt wurde, scheinen ja grundsätzlich keine Regelungen dagegen stehen, dass die Vertrauensarbeitszeit auch für die Verwaltung gilt. Wie schön!:)

    Jetzt muss ich nur noch meinen Geschäftsleiter und die Kollegen überreden... für Tipps und Strategien wäre ich dankbar.;)


  • Jetzt muss ich nur noch meinen Geschäftsleiter und die Kollegen überreden... für Tipps und Strategien wäre ich dankbar.;)


    Das gehört dann wohl in diese Kategorie:

    ACHTUNG! BITTE BEACHTEN!
    Ich möchte an dieser Stelle bitte keine Diskussion über Arbeitszeitmodelle oder die Vertrauensarbeitszeit an sich! (Dafür gibt es schon zahlreiche Threads!)
    Daher bitte ggf. in den anderen Threads dazu informieren und/oder nachfragen! Danke!

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