Als GB-Rpfl. hat man ja gelegentlich mit allen möglichen firmenrechtlichen Vorgängen zu tun. Leider schwimme ich dabei immer ein wenig. Aktuell beschäftigen mich insbesondere folgende Fragen:
Ist eine im HR als "formwechselnde Umwandlung" bezeichnete Umwandlung immer eine solche, die ohne Vermögensübertragung erfolgt?
Folgen wären dann fürs GB-Verfahren, dass ich keine UB bräuchte und dass nur eine 1/4 Gebühr nach § 67 KostO statt einer vollen Gebühr nach § 60 KostO anfallen würde.
Ich habe hier z.B. "formwechselnde Umwandlungen"