PKH und Kosten für den Umgang mit Kind

  • Hallo,

    ich habe jemanden in der PKH-Überprüfung, der Kosten in Höhe von 350 EUR geltend macht - für die Realisierung des Umgangs mit dem Kind.
    Die 350 EUR bestehen aus Fahrt- und Unterbringungskosten (Kind lebt ca. 500 km entfernt).

    Nun bin ich mir nicht schlüssig, ob ich diese Kosten als Ausgaben anrechnen kann (nach Vorlage von Belegen).

    Wie handhabt ihr solche Fälle ? Und bis zu welchem Betrag könnte man es "ohne Bauchschmerzen" anerkennen ?:gruebel:

    Danke !!!

  • Ich würde, wenn die Partei diese Kosten nachweist, evtl. die Kosten berücksichtigen., jedoch nur Fahrtkosten (anlog JVEG 0,25 €/km) oder Bahnfahrt 2. Klasse, evtl. auch Nutzung der Bahncard o.ö. prüfen und Unterkunft mit nicht mehr als 30,00 € - 35,00 €, da dies ungefähr die Übernachtungskosten einer günstigen Hotelkette oder einer Pension sind.

  • Bin leider mit Literatur zur PKH bescheiden ausgestattet und würde mich daher über eure Hinweise freuen:

    Der Ast. trägt im Rahmen der VKH-Prüfung vor, erhebliche Fahrtkosten wegen des Umgangs zu seinem weit entfernt lebenden minderjährigen Kind zu haben. Er schlüsselt auch auf, wann er welche Fahrten gemacht hat/haben will.

    Wie ist der aktuelle Stand bei der Berücksichtigung der Umgangskosten? Mit welchem Kilometersatz würdet ihr rechnen und wieviele Fahrten im Monat sind angemessen (ggf. abhängig vom Alter des Kindes)? :gruebel:

  • OLG ZB, 2 WF 240/15


    Vielen Dank für die Entscheidung.

    Offen lässt diese aus meiner Sicht jedoch die spannende Frage, wie häufig der Elternteil Umgang pflegen darf bzw. wie oft Umgangskosten zum weit entfernten lebenden Kind im Monat zu berücksichtigen ist.

    Mit anderen Worten, muss ich z. B. auch alle Kosten berücksichtigen, wenn der Umgang jedes Wochenende erfolgt und dann auch noch jeweils (notgedrungen aufgrund der Entfernung) im Hotel übernachtet wird?

    Wenn es eine gerichtliche Vereinbarung gibt, dürfte man wohl diese für die Bestimmung der Häufigkeit heranziehen können. Falls eine solche jedoch nicht existiert, z. B. weil ein gutes Verhältnis der Ex-Partner besteht? :gruebel:

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