Mal wieder - Einigungsgebühr

  • In der Regel wird keine neue Kündigung ausgesprochen, die fristlose Kündigung enthält die ordentliche Kündigung und wird (auch von der Arbeitsgerichten) in eine solche "umgedeutet".

    Ich sehe zumindest (im Gegensatz zu unserem Zauberer mit großer Wahrscheinlichkeit) ein gegenseitiges Nachgeben. Arbeitnehmer erteilt fristlose Kündigung, hiergegen wendet sich der Arbeitnehmer / dessen Anwalt. In der Regel wird zunächst kundgetan, dass jegliche Kündigung unwirksam ist. Man einigt sich dann darauf, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt, aber eben keine fristlose Kündigung. Das hat Folgen für die vom Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch zu erbringenden Leistungen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich sehe zumindest (im Gegensatz zu unserem Zauberer mit großer Wahrscheinlichkeit) ein gegenseitiges Nachgeben. Arbeitnehmer erteilt fristlose Kündigung, hiergegen wendet sich der Arbeitnehmer / dessen Anwalt. In der Regel wird zunächst kundgetan, dass jegliche Kündigung unwirksam ist. Man einigt sich dann darauf, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt, aber eben keine fristlose Kündigung. Das hat Folgen für die vom Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch zu erbringenden Leistungen.

    Da hast du meine Aussage zur Wahrscheinlichkeit leider missgedeutet :) Ich halte deine Annahme auch für insgesamt wahrscheinlicher (und meine für "weniger wahrscheinlich") und mir würde es ausreichen, wenn das, was du hier dargelegt hast, auch im Rahmen der BerH-Vergütungsfestsetzungsverfahrens vorgetragen werden würde. Aber zumindest das sollte schon erfolgen :)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Der Anwalt teilt nun mit, dass telefonisch ein Vertrag dahingehend geschlossen wurde, dass aus der fristlosen Kündigung keine Rechte mehr hergeleitet werden und die Kündigung als fristgerechte Kündigung akzeptiert wird.
    Dafür dürfte doch die Einigungsgebühr entstanden sein, Oder?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!