Zu lange gesessen...

  • Ein Verurteilter hat bis 14.06.2009 insgesamt 11 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.
    Jetzt, also nach Entlassung, bekomme ich eine Zahlungsanzeige von der Kasse, aus welcher sich ergibt, dass am 12.06.2009 ein Betrag in Höhe von 95 € gezahlt wurde. Der VU hätte demnach am 12.06.2009 sofort entlassen werden müssen, was ich jedoch nicht wissen konnte...
    Bin am Überlegen, wie ich weiter verfahre :gruebel:. Kommentarlose Anrechnung auf die Kosten erscheint mir nicht ausreichend. Hat der VU Entschädigungsansprüche???

    Danke für Meldungen und schon mal schönes :wochenende:!!!
    Paula

  • Nö, wieso v.A.w. melden ?

    Zudem: Verbüßt er die EFS sitzt er ja im gefängnis; dann ist für die Entgegennahme des Geldes und die Freilassung die JVA zuständig. Die meldet sich in aller Regel, wenn er bezahlen will oder macht dies selbst. Im Aufnahmeersuchen steht ja auch, wie abgewendet werden kann.

    Es ist komisch, wie der VU bezahlt hat, wenn er im Knast sitzt.

    Reihenfolge normal: Zahlungen nur auf Geldstrafe; Ausnahme: er sagt ausdrücklich, dass er auf die Kosten bezahlen möchte. Unter Umständen war es ja so. Woher stammt denn die Zahlungsanzeige und wie kam das zustande ? Würde an Deiner Stelle mal bei der JVA anrufen.

    Ansonsten trifft den VU auch eine Mitwirkungspflicht. Er muß eine Zahlung ggf. auch rechtzeitig nachweisen. Würde ihn daher fragen, ob das gezahlte Geld für die Kosten war und ob es verrechnet werden soll.

    Ich würde jedoch zuerst die JVA anrufen. Vermute stark, dass er dort für die Kosten bezahlt hat.

  • Die Zahlungsanzeige kam von der Landeszentralkasse. Einzahler ist der VU selbst. Vermute, dass seine Ehefrau die Überweisung getätigt hat.
    Die hatte nämlich in der JVA angegeben, dass sie am 29.05.2009 einen Betrag i.H.v. 50 € überwiesen hätte. Dies habe ich bei der Kasse wiederholt abprüfen lassen, konnte jedoch nicht bestätigt werden.
    Ich habe den Mitarbeiter der JVA gebeten, die Ehefrau des VU darauf hinzuweisen, dass sie im Falle einer Überweisung umgehend einen Zahlungsbeleg hierher faxen soll, damit die Zahlung geprüft werden kann.

    @Valerianus: Warum v.A.w. der Generalstaatsanwaltschaft melden? Steht das irgendwo :)?

  • Einen ähnlichen Fall hatte ich auch schon. Die Freundin des VU rief an, dass eine andere Bekannte gezahlt hätte. Ein Zahlungsnachweis wurde jedoch auch nach fast 2 Wochen nicht vorgelegt. Nachfragen bei der Justizkasse blieben erfolglos, weil ich weder Einzahlungstag noch genauen Einzahlungsbetrag zur Nachverfolgung nennen konnte. Die Freundin konnte die Bekannte angeblich auch nicht mehr erreichen und konnte mir nur sagen, dass sie aber bezahlt hätte, wann und wieviel genau, da hätte sie auch keine Ahnung. Mangels konkreten Nachweises habe ich den VU nicht entlassen. Nach 2 Wochen hat es die Bekannte dann doch geschafft, mir den Beleg zu faxen und die Zahlung ließ sich letztendlich auch auffinden. Es kam natürlich zu einer Überzahlung und der sehr erboste VU bestand dann auf die Rückerstattung, da er zu lange gesessen hatte. Dass die Justizkasse den Betrag nicht zuordnen konnte (die Bekannte hatte nämlich auch noch den falschen Verwendungszweck angegeben), wäre schließlich nicht sein Problem, basta, er hätte ja gezahlt und wie ich das rausfinde, wäre meine Aufgabe usw. Diskussionen waren unnütz, er drohte weitere Schritte an usw. Ich habe dann einfach förmlich die Aufrechnung mit den Kosten erklärt. Vom VU kam darauf hin nie wieder irgendeine Reaktion.

    Ich würde es daher hier genau so machen, Aufrechnung erklären und fertig. Von einer "Meldepflicht" an die Generalstaatsanwaltschaft ist mir nichts bekannt.

  • Ich hatte die Tage auch so einen blöden Fall:
    VU seit 36 Tage wegen 600 € in JVA, ich bekomme die Zahlungsanzeige vom 09.06. über 500 € (vermutlich von der Freundin) aber erst am 24.06., weil die Einzahlerin zum gerichtlichen Az. gezahlt hat. Daher ging die ZA also erstmal zum Gericht und dann erst zur StA ... supi. Schlußendlich hab ich den VU dann kurz vor 16 Uhr noch entlassen lassen und er hat 26 Tage zuviel gesessen.

    Tja, Pech gehabt, würde ich mal sagen.

    Ich verrechne den Überschuß jetzt mit den Kosten (sind leider voll wenig) und den Rest kriegt die schlaue Einzahlerin wieder zurück. Vorher anfragen, ob ich verrechnen darf, werde ich nicht tun. Der VU kennt ja den gesamten Rechnungsbetrag. Und was wir haben, haben wir :D

    Von einer Meldung an die GSTA in einem solchen Fall hab ich allerdings auch noch nichts gehört.

  • Ich dachte, dies müsse gemeldet werden wegen Vollstreckung gegen Unschuldige.



    Du meinst Freiheitsberaubung im Amt?



    Die amtliche Überschrift des § 345 StGB lautet "Vollstreckung gegen Unschuldige" ....;)



    Kommt leider immer wieder vor, dass derartige "Überschneidungen" eintreten. Ein strafbares Handeln seitens des "Vollstreckers" ist nicht gegeben - Fehler liegt beim VU selbst. Wir sind über Datenleitung mit der Landesjustizkasse verbunden, so dass wir Zahlungen zeitnah (i.d.R. am nächsten Tag) im Computer sehen - aber auch das kann schon mal zu spät sein.

    Hausintern haben wir uns angewöht, wenn mal sowas vorkommt, dass wir die Sachen dem Vollstreckungsstaatsanwalt zur Kenntnis vorlegen - dann steht das drin, das dieser Kenntnis hat und bei einer etwaigen Geschäftsprüfung schlägt es nicht (direkt) auf den Rpfl. durch.

  • Ich dachte, dies müsse gemeldet werden wegen Vollstreckung gegen Unschuldige.



    Das fällt nicht unter die Rubrik "Vollstreckung gegen Unschuldige" sondern unter "selber schuld". Der VU hatte viele Monate Zeit für die Bezahlung der Strafe. Dazu kommt noch die Möglichkeit einer kostenlosen Ratenzahlung (bietet nicht einmal das Finanzamt) oder der Abarbeitung. Wer wartet, bis er sitzt und dann auch nicht in der Zahlstelle der JVA einzahlt, muss ggf. damit rechnen, den Luxus der JVA einige Tage länger zu genießen. Der Überschuss ist formlos (ohne Aufrechnung) mit den Kosten zu verrechnen und fertig ist!

  • Das fällt nicht unter die Rubrik "Vollstreckung gegen Unschuldige" sondern unter "selber schuld". Der VU hatte viele Monate Zeit für die Bezahlung der Strafe. Dazu kommt noch die Möglichkeit einer kostenlosen Ratenzahlung (bietet nicht einmal das Finanzamt) oder der Abarbeitung. Wer wartet, bis er sitzt und dann auch nicht in der Zahlstelle der JVA einzahlt, muss ggf. damit rechnen, den Luxus der JVA einige Tage länger zu genießen. Der Überschuss ist formlos (ohne Aufrechnung) mit den Kosten zu verrechnen und fertig ist!



    Sehe ich genauso :zustimm:

  • Na ich weiß nicht. Der Straftäter, der wegen Mordes einsitzt, ist auch selbst schuld. Trotzdem würde von Euch keiner auf den Gedanken kommen, diesen auch nur eine Sekunde länger als zulässig in der JVA zu lassen. Mal ehrlich, wenn ich irgendwohin zahle, sollte doch wenigstens gesichert sein, dass ihr innerhalb einer vertretbaren Zeit eine Zahlungsanzeige bekommt. Ich meine, dass die Freiheit des Einzelnen ein hohes Gut ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das stellt ja auch niemand in Abrede. Im Ausgangsfall ging es ja lediglich darum, dass die Rechtspflegerin nichts von der Zahlung wissen konnte, sie ist ja auf die Justizkasse angewiesen. Und wenn noch nicht mal der Verurteilte selbst irgendwie vorab Bescheid gibt, wie soll er dann auch entlassen werden können?

  • @ Mankellie:

    Ich meinte auch nicht die/den einzelne(n) Rechtspfleger(in). Aber da so etwas scheinbar öfters passiert, ist hier irgendetwas falsch organisiert. Dem sollte Abhilfe geschaffen werden. Denn es wird doch nicht richtiger, weil der eine dem anderen den schwarzen Peter zuschiebt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn man als Rpfl. Kenntnis von der Zahlung bekommt, geht die Entlassungsanordnung selbstverständlich sofort per Fax und Anruf raus. Ich habe sogar einmal eine Entlassung über Funk in den Gefangenentransportbus veranlasst. (Der Bus hat dann extra die Route geändert und ist in eine JVA gefahren, welche die Entlassung durchführen konnte.) Aber eine Kristallkugel für evtl. Zahlungen haben wir nicht. Da muss schon der VU mitwirken.

  • @ Gegs:
    Aber wie willst Du dem abhelfen, wenn der Einzahler zum Teil nicht mal das richtige Aktenzeichen angibt? Da kann die Zuordnung nicht schnell funktionieren.

  • @ Gegs:
    Aber wie willst Du dem abhelfen, wenn der Einzahler zum Teil nicht mal das richtige Aktenzeichen angibt? Da kann die Zuordnung nicht schnell funktionieren.



    Was macht denn die Justizkasse mit zuordenbaren Eingängen. Nach dem Motto bunkern, es wird sich schon einer melden? Ich meine, wir reden doch nicht von Fällen, bei denen der Betroffene nun wirklich an der Verwirrung mitwirkt. Aber die Tatsache, dass Zahlungen scheinbar einfach nicht angezeigt werden :gruebel:.

    Und Einzahlung zum gerichtlichen Aktenzeichen ist doch nun wirklich kein Argument, denn das Aktenzeichen bleibt in Strafsachen doch immer gleich, oder irre ich da?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • #15
    Heute sind wir wenigsten mit der Justizkasse verbunden. Die eingehenden Zahlungen werden gebucht und laufen dann bei der jeweiligen Behörde auf. Dort werden sie ausgedruckt und gelangen zu den zuständigen Sachbearbeitern - wenn der Einzahler das richtige Aktenzeichen angegeben hat. Sonst muss der sog. "Verwahraufklärer" zunächst einmal herausfinden, wo die Zahlung hingehört. Das ist auch nicht immer einfach.

    Bis vor wenigen Jahren wurden die Zahlungsanzeigen noch von den Regierungsbezirkskassen ausgedruckt und uns mit der Post übersandt. Da hat mancher einige Tage länger gesessen als nötig, weil er nicht bei der JVA eingezahlt hat.

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

  • In der JVA werden die Verurteilten doch daraufhin gewiesen, dass sie - wenn sie zahlen wollen - direkt dort bezahlen sollen, um sowas eben zu vermeiden. Und genau das funktioniert im Normalfall ja auch. Nur wenn dann irgendein Verwandter/Bekannter mit falschem oder zum Teil garkeinem Aktenzeichen eine Zahlung tätigt und uns selbst auf Anforderung nichtmal den entsprechenden Beleg zufaxt, ist es ja kein Wunder, dass wir die Zahlungen nicht finden können.

    Wenn mich ein Verwandter/Bekannter anruft und zahlen will, sage ich immer, die sollen mir sofort den Abbuchungsbeleg faxen bzw. bei der Gerichtskasse zahlen. Dann hat man nämlich die schnelle Buchung gewährleistet.

    Aber ohne annähernd richtige Angaben kann die Kasse nunmal auch nicht hellsehen ... und ohne Buchung - oder Beleg dafür - entlasse ich nunmal nicht.

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