Zu lange gesessen...

  • Bis vor wenigen Jahren wurden die Zahlungsanzeigen noch von den Regierungsbezirkskassen ausgedruckt und uns mit der Post übersandt. Da hat mancher einige Tage länger gesessen als nötig, weil er nicht bei der JVA eingezahlt hat.



    Böse könnte ich nun sagen: Man muss sich doch nicht beeilen :pff:. Das meine ich mit Fehlorganisation.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @ Gegs:
    Aber wie willst Du dem abhelfen, wenn der Einzahler zum Teil nicht mal das richtige Aktenzeichen angibt? Da kann die Zuordnung nicht schnell funktionieren.



    Was macht denn die Justizkasse mit zuordenbaren Eingängen. Nach dem Motto bunkern, es wird sich schon einer melden? Ich meine, wir reden doch nicht von Fällen, bei denen der Betroffene nun wirklich an der Verwirrung mitwirkt. Aber die Tatsache, dass Zahlungen scheinbar einfach nicht angezeigt werden :gruebel:.

    Und Einzahlung zum gerichtlichen Aktenzeichen ist doch nun wirklich kein Argument, denn das Aktenzeichen bleibt in Strafsachen doch immer gleich, oder irre ich da?



    Naja - wenn der VU bei der Zahlung das Aktenzeichen 5 Cs 489 Js ... angibt, geht die Landesjustizkasse davon aus, dass die Zahlung dem Gericht zuzuordnen ist und reicht eine Zahlungsanzeige nach dort. Für die Vollstrecker ist es wichtig, dass das Aktenzeichen auf VRs lautet oder noch besser eine Re.-Nr. angegeben wird - nur dann kann die Landesjustizkasse die Zahlung sofort richtig zuordnen die Zahlungsanzeige erstellen bzw., wie bei uns, im Computer einstellen (Wir bekommen dann am nächsten Tag über die Datenleitung die Postmeldung "Zahlungseingang im manuellen Status" o. auch eine andere - und die Rpfl. sollten jeden Tag die eingehende Post prüfen, so dass theoretisch nichts schief gehen kann.)

  • Das kommt einfach vor, klassischer Fall von selber schuld. Wir weisen die Leute so oft und so deutlich drauf hin, daß wir unbedingt sofort eine Einzahlungsquittung brauchen, oder aber bei der JVA bezahlt werden muß, mehr können wir nicht tun. Einfach entlassen, nur weil jemand behauptet, es wurde bezahlt -never!
    Ich würde hier die Zahlung einfach auf die Kosten verrechnen und gut ist.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Wir haben hier mal versucht, an dem Zustand der ständigen Verzögerung was zu ändern. Über den Behördenleiter und so. Mit Hinweis auf die evt. sogar mögliche Strafbarkeit der Verzögerung etc.

    Tja, was soll ich sagen. Die zuständige Kasse hat sich mit erhöhtem Pensendruck der einzelnen Sachbearbeiter und der mangelnden Genauigkeit der ausfüllenden Personen der Überweisungsträger erklärt. Was soll man dem noch entgegenhalten? Seit dem mach ich einfach längere Fristen...:(

  • Und was helfen die längeren Fristen? Oft ist es doch so, daß der VU schon sitzt, und dann irgendwelche Verwandte (angeblich) zahlen. Wenn einfach jmd. anruft, er habe für den Herrn X bezahlt, ich soll ihn doch jetzt sofort rauslassen, mach ich das nur, wenn ich die Bestätigung habe. (also entweder einen Überweisungsbeleg (mit Bestätigung der Bank!!) oder bei der Gerichtszahlstelle bezahlt (und der Kollege bestätigt das auch).

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  • @ RPflin_Hof:

    Du sollst keinen ohne Zahlungsbeleg rauslassen. Das Problem ist doch, wie bekomme ich bei erfolgter Zahlung den Zahlungsbeleg innerhalb einer angemessenen Zeit.

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  • @ RPflin_Hof:

    Du sollst keinen ohne Zahlungsbeleg rauslassen. Das Problem ist doch, wie bekomme ich bei erfolgter Zahlung den Zahlungsbeleg innerhalb einer angemessenen Zeit.



    Das ist und bleibt Sache des Zahlenden, den Nachweis zeitnah zu präsentieren. Im übrigen werden hausintern keine Einzahlungsbelege mit Bankstempel mehr als Beleg der Zahlung angesehen - entweder Kontoauszug, aus dem die Zahlung hervorgeht oder Quittung der Barzahlung bei Gericht/Landesjustizkasse.

  • @ gegs: das ist grundsätzlich Sache des Einzahlers, ich weise die Leute mehrfach und auch sehr deutlich darauf hin, daß sie den Beleg entweder faxen oder bei der Gerichtszahlstelle einzahlen. wenn sie das nicht machen :selbersch.

    Bei Bankeinzahlungen nur, wenn die Bank bestätigt, daß die Überweisung auch tatsächlich ausgeführt wurde (und nicht merh zurückgeht), ggf. hab ich auch schon telefonisch nachgefragt.

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  • Alles irgendwie kompliziert. Da muß man doch fast sagen, am besten ist es, die Freunde / Verwandten fahren zur JVA, geben da das Geld ab und können auch gleich den Verurteilten abholen. Oder ist da auch irgendein Haken bei? :gruebel:

  • Alles irgendwie kompliziert. Da muß man doch fast sagen, am besten ist es, die Freunde / Verwandten fahren zur JVA, geben da das Geld ab und können auch gleich den Verurteilten abholen. Oder ist da auch irgendein Haken bei? :gruebel:



    Natürlich, die JVA entscheidet nämlich nicht über die Entlassung.

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  • Alles irgendwie kompliziert. Da muß man doch fast sagen, am besten ist es, die Freunde / Verwandten fahren zur JVA, geben da das Geld ab und können auch gleich den Verurteilten abholen. Oder ist da auch irgendein Haken bei? :gruebel:



    Natürlich, die JVA entscheidet nämlich nicht über die Entlassung.



    Nicht ganz - wenn gezahlt ist, hat die JVA keine Grundlage mehr, den VU länger dort zu behalten (gestern erst wieder praktiziert - zwei Damen kommen, gehen zur Gerichtszahlstelle, die ruft bei der JVA an - Achtung Geld da - Damen gehen zur JVA (zum Glück gleich nebenan) und nehmen VU mit). Zugegebenermaßen gibt es aber auch JVA`s, die auch bei Zahlung direkt in der JVA noch auf eine förmliche Entlassungsanordnung der STA bestehen. Diese ist im Regelfall aber schnell per Fax erledigt.

  • Soweit ich mich erinnere (ist ja schon ein bisschen her), ist im Aufnahmeersuchen an die JVA ausdrücklich angegeben "Die Zahlung von ...€ befreit von der Vollstreckung". Wenn also dort direkt gezahlt wird, müsste der VU sofort entlassen werden.

  • Ich stimme den letzten Postings mal zu, bie Zahlungen an der Gerichtszahlstelle oder bei der JVA gibt es kein Problem, das Geld ist da, man bekommt es sofort mit und der VU wird sofort entlassen. Überschneidungen (und damit "zu lange gesessen")gibt es nur, wenn überwiesen wird (gerne noch mit falschem oder ohne Aktenzeichen) und die Zahlung nicht (gleich) nachgewiesen wird.

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    Erasmus von Rotterdam

  • Nach soo langer Zeit möchte ich hier auch nochmal etwas fragen:

    Mein VU saß auch zu lange...Eine Aneinanderreihung unglücklicher Ereignisse...Mutti will in JVA zahlen, wird abgeschreckt von den vielen "hier keine Bareinzahlungen für den VU"-Schildern:mad: und wandert zur Bank. Dort überweist sie das Geld an uns. Die Zahlungsmitteilung wird zwar nach dem die Zahlung hier verbucht wurde ausgedruckt, aber nicht vorgelegt...Der VU sitzt also brav weiter. Seine Freundin zahlt dann den offenen Betrag und der VU wird entlassen.. Ergo.. Viele Tage Haft zu viel..:eek:

    Den Überschuss haben wir auf die Kosten verrechnet und den Rest ausgezahlt. Jetzt beschwert sich die Lebensgefährtin des VU, dass nicht der volle Betrag ausgezahlt wurde, der zu viel abgesessen wurde und will den Betrag auch noch zurück. Weil wir ja "Freiheitsberaubung" begangen haben..

    Was nun? Versuchen, die Kosten niederzuschlagen und diese auch noch erstatten oder auf dem Standpunkt bleiben, dass wir die Kosten behalten dürfen?

  • Grundsätzlich stimme ich Dirk natürlich zu.

    Aber Spitfire schreibt, dass ordnungsgemäß gezahlt wurde und die Zahlung auch durch den Ausdruck nachgewiesen wurde. Der Zahlungsnachweis wurde aber fehlerhaft nicht dem Rechtspfleger vorgelegt. Es ist also von Verurteiltenseite alles getan worden, um die Entlassung zu erreichen. Wenn dann hier jemand schläft, kann dies nicht zu Lasten des VU gehen.

    Ich würde also dem Geschäftsstellenverwalter, der die Zahlung nicht vorgelegt hat, kräftig in den Hintern treten, die Kosten wegen dem groben Fehler ausnahmsweise niederschlagen lassen und den zuviel gezahlten Betrag wieder auszahlen lassen.

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