Kaufpreissicherungshypothek Rang

  • Hallo,
    ich soll eine Sicherungshypothek für den restlichen Kaufpreis eintragen. Die Sicherungshypothek wurde im Kaufvertrag bewilligt. Mit gleicher Post geht eine Grundschuldbestellungsurkunde zur Finanzierung des Kaufpreises ein. Eine Rangbestimmung wird nicht getroffen.
    Muss ich jetzt Gleichrang eintragen oder gibt es irgendwo ein sonderrecht für diese Kaufpreissicherungshypothek?
    Danke schon mal.

  • Irgendwo im Schöner/Stöber sowie auch hier im Forum kann - wenn ich mich recht erinnere - nachgelesen werden, dass man von einer stillschweigenden Rangbestimmung der Beteiligten dahingehend, dass die im KV für den Veräußerer bestellten Rechte Vorrang vor allen weiteren evtl. noch bestellten Rechten haben soll, ausgehen kann.

    Ich würde daher die SichHyp mit Vorrang vor der GS eintragen, sofern nicht in der GS-Urkunde eine davon abweichende Rangbestimmung getroffen wurde. (Dann müsste man wohl beanstanden.)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hier könnte eine stillschweigende Rangbestimmung zugunsten der Restkaufgeldhyp vorliegen (vgl. Demharter, 25. Aufl., Rdnr. 32 zu § 45)

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