Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren

  • Die Entscheidung, ob eine oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten vorliegen, ist aber keine Frage des Ermessens oder des Aufwandes, sondern nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Vertretung mehrerer Nebenkläger im selben Verfahren gegen denselben Angeklagten aufgrund desselben Lebenssachverhaltes => eine gebührenrechtliche Angelegenheit.

  • Bei Burhoff/Volpert/Volpert, RVG, 5. Aufl., Teil A: Mehrere Auftraggeber (§ 7 Nr. 1008 VV), Rn 1525 ff. steht einiges an Rechtsprechung.

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