Adoption - Vergütung beigeordneter Rechtsanwalt

  • Im Adoptionsverfahren ist dem annehmenden Vater ein Rechtsanwalt im Rahmen der PKH beigeordnet. Das hatte ich bisher noch nicht. Der Rechtsanwalt beantragt jetzt Vorschuss. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass - wie in jedem "normalen" FGG-Verfahren - die Gebühren nach dem 3. Teil VVRVG, also VV 3100 und 3104 (Teilnahme an Anhörung) entstanden sind. Hat der RA auch so beantragt.
    Hab ich etwas übersehen oder stimmt das?

  • Hallo,
    Frage/Anwort dürften m. E. zutreffend sein.

    Teil 3 des VV zum RVG gilt u.a. auch für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so dass Verfahrens- und ggf. Terminsgebühr -
    hier über PKH - abgerechnet werden können.

    MfG
    RF:daumenrau

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