Hallo,
Ich habe wieder einen Fall, bei dem ich mir nicht sicher bin.
Wir haben eine Verletzte im Vorverfahren vertreten und auch einen
Termin wahrgenommen, also
Gebühren
4100 Euro 165,00
4104 Euro 140,00
4102 Euro 140,00
bekomme ich von der Verletzten selber.
Im Verfahren gegen den Angeklagten wurden wir als Beistand für die nunmehrige Nebenklägerin bestellt.
Von der Staatskasse erhalte ich nun:
4106 Euro 112,00
4108 Euro 184,00
Ist das korrekt?
Beim Beschuldigten werde ich die Gebühren auch geltend machen. Mir
geht es jetzt aber um die Geltendmachung bei der Mandantin bzw.
der Staatskasse.
Oder wirkt die Beiordnung auch für das Vorverfahren? Konnte hierüber
nichts finden.
Danke schonmal
Osterhase