Ist mit § 15 a RVG eine Gesetzesänderung verbunden? 15
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Nein, es ist nur eine Klarstellung. (6) 40%
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Ja, es ist eine Gesetzesänderung und § 60 RVG gilt. (9) 60%
Ich greife einen Vorschlag im Thread zu § 15 a RVG auf und frage:
Wer ist der Rechtsauffassung, der Gesetzgeber habe mit § 15 a RVG keine Gesetzesänderung vorgenommen, sondern lediglich "klargestellt", was ohnehin schon gegolten habe?
Hierbei "zwinge" ich die Teilnehmer der Umfrage, sich bei der Antwort pro Gesetzesänderung zugleich für § 60 RVG zu entscheiden, denn sonst wird es zu kompliziert.
Wer hier nochmal innerhalb der Antworten differenzieren will, soll im § 15 a RVG-Thread schreiben.