§ 15a RVG + Altfälle - Entscheidungen

  • Naja, Du kennst doch meine Erfahrungen mit kleinen gallischen Amtsgerichten und deren ständige Berufung auf Entscheidungen unseres hiesigen OLG...


    Das Problem liegt wohl darin, dass sie veraltete Entscheidungen nehmen.

    Sie finden aber, dass es gut passt, obergerichtlich ist und das entsprechende OLG noch nix Gegenteiliges gesagt hat - und da mach mal was. Den BGH nehmen sie bezüglich § 15 a RVG zur Kenntnis, der ist ihnen aber hinsichtlich PKH egal.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Naja, Du kennst doch meine Erfahrungen mit kleinen gallischen Amtsgerichten und deren ständige Berufung auf Entscheidungen unseres hiesigen OLG...


    Das Problem liegt wohl darin, dass sie veraltete Entscheidungen nehmen.

    Sie finden aber, dass es gut passt, obergerichtlich ist und das entsprechende OLG noch nix Gegenteiliges gesagt hat - und da mach mal was. Den BGH nehmen sie bezüglich § 15 a RVG zur Kenntnis, der ist ihnen aber hinsichtlich PKH egal.

    Wer stuppst das Gericht auf § 15a Abs. 1 RVG i.V.m. § 58 Abs. 2 RVG - wonach die Zahlung auf die GG/VG eine ggf. zunächst auf die Differenzvergütung zu verrechnende Zahlung ist? Bisweilen behelfen sich hessische Anwälte mit dem alten RVG-Tipp von Hansens, wonach aufgrund einer Vergütungsvereinbarung eine GG nicht entstanden sei. Diese sei allerdings wegen des insoweit bestehenden Vertrauensschutzes nicht vorzulegen. :wechlach:Not macht kreativ um nicht zu sagen erfinderisch oder findig. Hatte soeben einen derartigen Fall - ohne das es überhaupt darauf ankam. :D

  • Naja, Du kennst doch meine Erfahrungen mit kleinen gallischen Amtsgerichten und deren ständige Berufung auf Entscheidungen unseres hiesigen OLG...


    Das Problem liegt wohl darin, dass sie veraltete Entscheidungen nehmen.

    Sie finden aber, dass es gut passt, obergerichtlich ist und das entsprechende OLG noch nix Gegenteiliges gesagt hat - und da mach mal was. Den BGH nehmen sie bezüglich § 15 a RVG zur Kenntnis, der ist ihnen aber hinsichtlich PKH egal.

    Wer stuppst das Gericht auf § 15a Abs. 1 RVG i.V.m. § 58 Abs. 2 RVG - wonach die Zahlung auf die GG/VG eine ggf. zunächst auf die Differenzvergütung zu verrechnende Zahlung ist? Bisweilen behelfen sich hessische Anwälte mit dem alten RVG-Tipp von Hansens, wonach aufgrund einer Vergütungsvereinbarung eine GG nicht entstanden sei. Diese sei allerdings wegen des insoweit bestehenden Vertrauensschutzes nicht vorzulegen. :wechlach:Not macht kreativ um nicht zu sagen erfinderisch oder findig. Hatte soeben einen derartigen Fall - ohne das es überhaupt darauf ankam. :D

    Glaub mir, ich hatte bei diesem Gericht schon ausführlich diverse Gelegenheiten dazu, aber mal sowas von kreativ zu sein - alles vergebliche Liebesmüh'. Ich hoffe nur, dass wir so bald kein Verfahren mehr da haben (um genau zu sein, hatte ich schon gewisse Hoffnungen auf die Auflösung einiger AGs gesetzt - betrifft aber nicht dieses Gericht... nicht hauen, bitte, aber die sind für einige meiner grauen Haare verantwortlich).

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Wer stuppst das Gericht auf § 15a Abs. 1 RVG i.V.m. § 58 Abs. 2 RVG - wonach die Zahlung auf die GG/VG eine ggf. zunächst auf die Differenzvergütung zu verrechnende Zahlung ist?


    Du weißt aber schon, dass das OLG Ffm schon seit Jahren der Auffassung ist, dass die anteilige GG nach § 13 voll auf die PKH-VG nach § 49 anzurechnen ist... ;)

    Das war ja durchaus streitig, doch spätestens seit und dank der am 05.08.2009 in Kraft getretenen o.g. Vorschriften müsste das eigentlich Schnee von gestern sein.

  • Wer stuppst das Gericht auf § 15a Abs. 1 RVG i.V.m. § 58 Abs. 2 RVG - wonach die Zahlung auf die GG/VG eine ggf. zunächst auf die Differenzvergütung zu verrechnende Zahlung ist?


    Du weißt aber schon, dass das OLG Ffm schon seit Jahren der Auffassung ist, dass die anteilige GG nach § 13 voll auf die PKH-VG nach § 49 anzurechnen ist... ;)

    Das war ja durchaus streitig, doch spätestens seit und dank der am 05.08.2009 in Kraft getretenen o.g. Vorschriften müsste das eigentlich Schnee von gestern sein.


    Mein OLG sieht es aber noch immer so - wenn eine GG gezahlt worden ist. :mad:

  • Irgendwie scheint es keiner mehr gemerkt zu haben...
    Frei nach dem Motto: Was ewig währt wird endlich gut (oder aus Sicht der Sondergerichtsbarkeit eben nicht).

    Am 25.10.2012 hat der BGH über das letzte anhängige § 15a RVG-Rechtsbeschwerdeverfahren (Übergangsvorschrift) entschieden. Entscheidung wurde am 23.11.2012 auf der Webseite des BGH eingestellt (Az.: I ZB 27/12).

  • Man kann es aber auch so sagen: In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist Ruhe, in der "unordentlichen" eher noch nicht. :teufel: Aber das geht mir 4-spurig am Auspuff vorbei. Lange genug hat es ja gedauert mit diesem Blamageakt sondergleichen. Ich freue mich auch auf die nächste Großbaustelle.

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