Hallo,
hab mal eine Frage an die GB-Rechtspfleger:
Fall: Übertragung eines ME an einem Wohnungseigentums auf einen Dritten.
Im Grundbuch ist Veräußerungsbeschränkung eingetragen, d.h. Zustimmung des Verwalters bei Veräußerung des WE im Ganzen oder in Teilen ist erforderlich.
Hier wird nun ein Miteigentumsanteil an dem Wohnungseigentum auf einen Dritten übertragen. Überlasser und Übernehmer sollen sodann je 1/2 ME an dem WE haben.
Ist - auch - hierfür die Verwalterzustimmung nun erforderlich?
Ich glaub, ich hab grad ein dickes Brett vorm Kopf.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Margratete
Verwalterzustimmung bei Übertragung ME am WE
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Margratete -
8. September 2009 um 19:18
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M. E. ist die Verwalterzustimmung erforderlich.
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Sehe ich auch so. Es spielt keine Rolle, ob die gesamte Wohnungseigentumseinheit veräußert wird oder nur ein Miteigentumsanteil hieran.
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Ich teile die Meinung meiner Vorschreiber.
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Verwalterzustimmung ist erforderlich (s. Niedenführ/Schulze WEG, 5. Aufl. Anm. 2 zu § 12 WEG).
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So auch KEHE/Herrmann, Einl. E 66.
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Kann meinen Vorpostern nur zustimmen. Verwalter-ZU ist erforderlich
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