Man wollte nur sicher stellen, dass der neue Ehegatte kein gesetzlicher Erbe ist.
Daraus wird wohl nichts...
Die Formulierung "dass dieses ererbte Vermögen ausschließlich an unsere Kinder a,b,c zu gleichen Teilen vererbt wird" deutet darauf hin, dass man den neuen Ehegatten nicht grundsätzlich vom Erbe des Letztversterbenden ausschließen wollte. Eine solche Trennung bekommt man aber nur über Vor- und Nacherbfolge hin.
Oder man sieht es als Aufforderung an den Überlebenden, im Falle der Wiederheirat durch letztwillige Verfügung den Kindern das Geerbte zukommen zu lassen.
Das ist eindeutig eine bedingte Vor- und Nacherbfolge. Erst beim Tod der Witwe steht fest, ob die Bedingung eingetreten ist.
Eine Aufforderung (Wunsch) zu einer bestimmten Verfügung von Todes wegen kann nicht verhindern, dass der (neue) Ehegatte ggf. den Pflichtteil aus dem Gesamtvermögen erhält.