Ehefrau Alleinerben bei Wiederverheiratungsklausel ?

  • Man wollte nur sicher stellen, dass der neue Ehegatte kein gesetzlicher Erbe ist.

    Daraus wird wohl nichts...

    Die Formulierung "dass dieses ererbte Vermögen ausschließlich an unsere Kinder a,b,c zu gleichen Teilen vererbt wird" deutet darauf hin, dass man den neuen Ehegatten nicht grundsätzlich vom Erbe des Letztversterbenden ausschließen wollte. Eine solche Trennung bekommt man aber nur über Vor- und Nacherbfolge hin.

    Oder man sieht es als Aufforderung an den Überlebenden, im Falle der Wiederheirat durch letztwillige Verfügung den Kindern das Geerbte zukommen zu lassen.

    Das ist eindeutig eine bedingte Vor- und Nacherbfolge. Erst beim Tod der Witwe steht fest, ob die Bedingung eingetreten ist.
    Eine Aufforderung (Wunsch) zu einer bestimmten Verfügung von Todes wegen kann nicht verhindern, dass der (neue) Ehegatte ggf. den Pflichtteil aus dem Gesamtvermögen erhält.

  • Eine Aufforderung (Wunsch) zu einer bestimmten Verfügung von Todes wegen, kann es nicht verhindern, dass der (neue) Ehegatte ggf. den Pflichtteil aus dem Nachlass aus dem Gesamtvermögen erhält.

    Das ist natürlich klar. Ich habe das auch nur der Vollständigkeit halber geschrieben, da zumindest denkbar ist, dass es dennoch so gewollt war.

  • Mag, ja sein, ist aber irrelevant. Genauso wie man nicht bestimmen kann, wer "gesetzlicher" Erbe ist - das bestimmt nun mal (wie der Name schon sagt) der Gesetzgeber, und wenn der heute entscheidet, dass (z.B.) nichteheliche Kinder von verheirateten Männern auch gesetzliche Erben sind, dann ist das eben so.

    Schlauere Notare hatten schon vor Jahrzehnten Vermächtnisanordnungen ("Bei Wiederheirat ist der Überlebende verpflichtet, an die Kinder einen Betrag in Höhe des Wertes (...) herauszuzahlen") im Formularschrank, um das Problem der ungewollten Vor- und Nacherbschaft zu umgehen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Generelle Frage :
    Ist eigentlich bei der Wiederverheiratungsklausel der überlebende Ehegatte regelmäßig befreiter Vorerbe ( bis zur Wiederverheiratung ) , wenn zur Befreiung oder Nichtbefreiung im Testament nichts angedeutet wird ?

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