Zwangsvollstreckung im Ausland

  • Bei unserer Kasse schlagen wir jedes Jahr einen 6-stelligen Betrag an Gerichtskosten nieder, weil unsere Kostenschuldner im Ausland sitzen und uns eine lange Nase machen.
    Hat sich irgendwannmal jemand damit beschäftigt, ein Ordnungs- oder Zwangsgeld bzw. Gerichtskosten im europäischen Ausland über die ausländischen Vollstreckungsorgane einzufordern?:confused: :confused:

    Wir habe hier die letzten 4 Tage Milliarden von grauen Zellen von 6 Jurastudenten verbrannt, die gerade bei uns ein Praktikum absolvieren und sich mit dem Thema auseinander gesetzt haben.
    Die haben sich viel Mühe gemacht, haben aber auch keinen Weg gefunden, wie man die Forderungen durchsetzen kann.

  • Mach ich mir keinen Gedanken drüber. Da die Schriftsätze übersetzt werden müssen, schmeisst man nur noch mehr Geld zum Fenster raus. Ausserdem ist die Meldepflicht ein deutsches Privileg für Gläubiger, in vielen Ländern gibt es die gar nicht.

  • Oder wie man bei uns so sagt, gutem Geld wirft man am besten kein schlechtes hinterher.

    Hat jemand Erfahrungen, ab wieviel Tausend Euro bei euch dieser mühselige Weg gegangen wird?

  • so pauschal kann ich keinen Betrag nennen, weil es maßgeblich auf das jeweilige Land ankommt, in welchem vollstreckt wird.

    In Frankreich geht das beispielsweise recht fix und günstig, weil da der GVZ mit dem Gerichtsschreiber zusammenarbeitet und dieser die Vollstreckungsansätze recherchiert - sozusagen von Amtswegen ;)

    In der Tschechei gehts auch gut. Da hatte ich erst letzte Woche ne Akte in der Hand, in der allein für die Zustellung ein Gerichtstermin zur Übergabe des Schreibens angesetzt wurde. Vor Schreck hat er dort gleich bezahlt ;)

    mit dem Recht in China hab ich mich aber noch nicht auseinandergesetzt....?

  • Hallo Dagobert,

    ich war vor vielen Jahren selbst in der Beitreibung tätig (in RLP). Auslandsvollstreckung war für uns ein Fremdwort. Sowohl die AGL's als auch der Kassenleiter meinten hierzu: "Finger weg. Bringt nichts." Vielleicht hat sich zwischenzeitlich in Zeiten klammer Kassen etwas geändert. Frag doch einfach mal in MZ nach.

    Gruß

    HuBo

  • Ich habe nur schon von der Möglichkeit erfahren, über die Deutsche Auslandsvertretung Geld beizutreiben.
    Man schreibt die Deutsche Auslandsvertretung an, fügt eine Kostenrechnung bei und bitte um Hilfe bei der Vollstreckung.

    Ich denke, das wäre bei hohen Beträgen zumindest mal einen Versuch wert. Immerhin fallen auch keine Übersetzungskosten bei der Inanspruchnahme der Deutschen Auslandsvertretung an.

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