An alle "Hinterleger": Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Wonach richten sich die Gebühren bei Herausgabe von Wertgegenständen? Gibt es eine Tabelle, bei welchen Werten welche Gebühr verlangt werden kann?
Ich (Anfänger in Hinterlegungssachen) habe jetzt einen Fall, da wurde der Fiskus als Erbe festgestellt durch Beschluss des Nachlassgerichts. Die "glückliche" Behörde stellt nun einen Antrag auf Herausgabe. Ich und meine Kollegen waren uns nicht sicher, ob der Fiskus eine Gebühr für die Herausgabe des Sparbuches zahlen muss oder ob auch hier in diesem Fall von einer Gebührenbefreiung ausgegangen werden muss. Die Behörde gibt dies so vor wegen § 11 KostO. Liegt die Behörde da richtig?
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