Rückforderung von Renten aus Hinterlegung

  • Die Betreute hat eine Kriegswitwenrente erhalten und Zuschüsse vom Landschaftsverband für ihre Heimunterbringungskosten.
    Nach telefonischer Auskunft sind dort etwa 30000 EUR aufgewendet worden.

  • Das gibt es doch gar nicht! Wie kann der Betreuer fünf Jahre nach dem Erbfall einen Betrag von 20.000 € zugunsten der Erben des Betreuten hinterlegen, wenn dieser nach Aktenlage vermögenslos war?

    Wenn der vormalige Betreuer das nicht plausibel erklären kann, ist das nach meiner Ansicht ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

    Aus einem Erbanfall kann das Geld schlecht stammen, denn dafür müsste der Betreute den Erblasser überlebt haben. Im übrigen würde es nach dem Erlöschen des Betreueramtes an jeglicher Empfangszuständigkeit für die betreffenden Gelder fehlen.


  • Aus einem Erbanfall kann das Geld schlecht stammen, denn dafür müsste der Betreute den Erblasser überlebt haben.

    Ist für mich die einzig denkbare Möglichkeit- vielleicht war sie Mitglied einer vertrakten Erbengemeinschaft, die jetzt erst auseinandergesetzt werden konnte.

    Im übrigen hab ich meine Probleme mit diesem Fall in 17 und 19 ungefähr so, wie du es jetzt zusammenfasst, versucht zu schildern.

    Der Betreuer ist nicht zu erreichen.

    Der LVR hat sich auch heute mit keiner Idee gemeldet- der Erbe hat wegen unseres großzügigen Postlaufes wahrscheinlich den Erbschein noch nicht erhalten.
    Vielleicht doch ein Fall für eine Nachlassverwaltung auf Antrag des Gläubigers, wenn schon kein Titel gegen den Erben und die Beschlagnahme der hinterlegten Summe in der eile zu erzielen ist? Ich bin mir jedoch wegen der Fristen jetzt nicht sicher.

  • Jedenfalls ist die Hinterlegungsstelle nicht der Hüter der Ansprüche des betreffenden Verbandes. Wenn der durch Erbschein ausgewiesene Erbe die Auszahlung des hinterlegten Betrages beantragt, ist eben auszuzahlen.

    Die Sache mit dem Betreuer würde ich dennoch nicht auf sich beruhen lassen. Er hat den Betrag hinterlegt, obwohl er zur Vereinnahmung der Gelder ganz offensichtlich nicht (mehr) berechtigt war.

  • [FONT=Arial (W1)]Das Geld ist hinterlegt. Das Warum, Wieso Weshalb interessiert jetzt nicht mehr. Das Geld befindet sich jetzt in einem amtlichen, abstrakten Aufbewahrungsverhältnis. Das einzige Problem ist, das Geld an die richtige Stelle so los zu werden, dass in ein paar Monaten kein Regressfall daraus wird. [/FONT]

  • Trotzdem würde ich die Sache nicht auf sich beruhen lassen, weil die zweifelhaften Umstände der seinerzeitigen Hinterlegung negative Rückschlüsse auf die allgemeine Eignung des Betreuers zulassen. Das mindeste, was ich veranlassen würde, wäre eine Mitteilung des Sachverhalts an das Betreuungsgericht, damit es weitere Maßnahmen in eigener Zuständigkeit ergreifen kann.

  • Das Nachlassgericht ist über die Hinterlegung informiert, weil die Banchrichtigung des Nachlassgerichts bei Hinterlegung für unbekannt Erben vorgeschrieben ist (z. B. § 20 VVHO).

  • Richtig, rusu, sonst wär ich nie und nimmer nicht auf diese Zusammenhänge gekommen!
    Nun, mein Fällchen kommt ins rollen- der Jurist des Landschaftsverbandes hat sich getummelt und mir am Freitag die Übersendung eines Heranziehungsbescheides über nun noch 7000 EUR angekündigt mitsamt Freigabeerklärung des beteiligten Alleinerben über diesen Betrag und Restfreigabe an den Alleinerben.
    Und verabschiedet sich mit den Worten: viel wird er ja nicht davon haben , er ist in Insolvenz.
    Sch....de, si tacuisset!
    Bösgläubig bis zur Halskrause werde ich ohne den Treuhänder oder Insoverwalter nun mal wieder gar nichts machen können,
    richtig?

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