Zustellung nach Südafrika

  • Hallo, ich muss in einem eigentlich abgeschlossenen Verfahren das Urteil und den KFB erneut zustellen, da der Beklagte wohl in Südafrika gewohnt hat, obwohl er hier noch gemeldet war. Also Zustellung nach Südafrika, man hat ja auch sonst nichts zu tun. Der Beklagte ist deutscher oder niederländischer Staatsangehörigkeit, auf jeden Fall spricht er fließend Deutsch. Im Länderteil zur ZRHO habe ich gelesen, dass das Ersuchen um formlose Zustellung an Auslandsvertretung gesandt werden kann. Muss auch in diesem Fall eine Apostille beigefügt sein und die Übersetzungen, oder beziehen sich diese Punkte nur auf das Ersuchen, das an die zuständige Behörde gesandt wird (auch über die Auslandsvertretung). Ich verstehe das nicht ???!!!.Hat jemand schon mal nach Südafrika zugestellt und vielleicht ein Muster, was er mir zufaxen könnte?

  • Hallo Toyo,
    Übersetzungen müssen nicht beigefügt sein. Übersetzungen könnnen beigefügt werden. Es empfiehlt sich Übersetzungen beizufügen, wenn anzunehmen ist, dass der Zustellungsempfänger dadurch die Schriftstücke freiwillig annimmt.
    Eine Apostille ist bei einer formlosen Zustellung über die Deutsche Botschaft nicht erforderlich. Eine Apostille und Übersetzungen werden benötigt, wenn die Zustellung über die südafrikanischen Behörden erfolgt.

  • Danke "Simone", so habe ich die ZRHO auch gelesen.
    Ich war mir nur nicht ganz sicher. Ich werde in meinem Fall zunächst keine Zustellungen einholen.

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