TV-Vermerk oder nicht?

  • Ich habe gerade folgenden Fall. Eheleute haben einen Erbvertrag geschlossen und ausdrücklich in erbvertraglicher Bindung als Erben des Längstlebenden die beiden Kinder eingesetzt. Die überlebende Ehefrau hat anschließend ein Testament errichtet, in dem sie ein Vermächtnis für die Tochter aussetzt und die Tochter zum Vollzug desselben zur TV bestimmt. Nun wird GB-Berichtigung beantragt. Nun die Frage: Konnte die Witwe dieses Vermächtnis aussetzen oder ist dies eine unzulässige Beeinträchtigung i.S.v. § 2289 BGB? Meines Erachtens ja. Dann könnte ich aber keinen TV-Vermerk eintragen. Allerdings hat der Bruder auch dem Testament zugestimmt und auf Pflichtteilsergänzungsansprüche verzichtet.

    Zu allem Unglück fürchte ich, dass gerade der Vermächtnisvollzug beim Notariat beurkundet wird. Dort befindet sich nämlich die Nachlassakte, wie ich feststellte, als ich sie beizeihen wollte.

  • Zunächst würde ich prüfen, ob sie die TV überhaupt auf das Grundvermögen erstreckt. Wenn nicht, was bei Dir zunächst so klingt, würde ich eh keinen TV-Vermerk eintragen, da das Grundvermögen nicht der Verfügungsgewalt des TVs unterliegt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das Vermächtnis bezieht sich auf ein Hausgrundstück, sonst würde sich ja, wie du richtig bemerkt hast, das Problem ja gar nicht stellen. Aber ich habe mich - mit etwas Zweifel - entschieden einzutragen. Ich halte das für eine sachgerechte Lösung, da der Bruder ja durch seinen Verzicht auf Pflichtteilsergänzungsansprüche dieses Vermächtnis quasi genehmigt hat. Im Endeffekt werden sich nach Vollzug des Vermächntisses die Eigentumsverhältnisse so darstellen, wie von den Beteiligten gewollt.

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