§ 1170 BGB und Aufleben einer liquidierten GmbH?

  • Hallo alle zusammen,

    ich hoffe auf Unterstützung bei folgender Problemstellung:

    es liegt ein Aufgebotsantrag vor, wonach eine als Grundschuldgläubigerin eingetragene GmbH, die mittlerweile (seit 1997) erloschen ist, gemäß § 1170 BGB ausgeschlossen werden soll. Ich zweifle daran, ob die liquidierte GmbH im Rahmen des Löschungsverfahrens nicht wieder aufleben kann und damit die Voraussetzungen für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der GmbH als Gläubigerin gemäß § 1170 BGB nicht vorliegen, da sie als bekannt zu gelten hat.

    Hat irgendjemand sich hierüber schon mal Gedanken machen müssen?

    Schon im Voraus besten Dank für Antworten...

  • Meiner Ansicht nach ist das kein Fall für ein Aufgebotsverfahren. Das im Handelsregister gelöschte Unternehmen existiert außerhalb des Registers als Liquidationsgesellschaft weiter und ist weiterhin Rechtsinhaber der dem Unternehmen gehörenden Gegenstände/Rechte. Mittel der Wahl ist hier der zu beantragende und zu bestellende Nachtragsliquidator. Dessen Rechtsstellung ist sodann aus dem Register zu ersehen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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