Hallo, diese Woche ist irgendwie der Wurm drin!
Also, jetzt habe ich den Fall, dass die Betroffene verstorben ist. Betreuerin war Ihre Tochter, als von jährlicher RL befreit und nun entweder SChlussrechnungslegung oder Entlastungserklärung der Erben. Jetzt ist alleiniger Erbe in Folge testamentarischer Erbfolge der Ehemann der Betroffenen. Dieser steht ebenfalls unter Betreuung und zwar ist auch hier Betruerin die Tochter.
Wer muss den jetzt die Entlastungserklärung abgeben? Die Tochter meinte, dass der Vater das nicht mehr erfassen kann.
Es kann doch wohl nicht die Tochter als Betreuerin für den Vater sich selbst als Betreuerin für die Mutter entlasten, oder?