oder ich hab die Nachlassakte eh selbst
Oder das
Es gibt aber keinen Nachlassvorgang.
Das Problem gibt es in Bayern dank amtlicher Erbenermittlung so nicht; wenn es keinen Nachlassvorgang gibt, dann gibt es auch kein Vermögen. Und wenn nichts da ist nehme ich die Erklärung zur Akte und es ist gut.
Bei euch gibt es tatsächlich zu jedem (mehr oder minder) vermögenden Verstorbenen einen Nachlassvorgang? Auch wenn die Auflösung den Erben aufgrund erteilter Vollmacht über den Tod hinaus möglich ist/wäre?