Vordruck: Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel

  • Hallo,
    ich habe mich jetzt endlich entschieden, den vorliegenden Titel mit dem Vermerk des europäischen Vollstreckungstitels zu versehen.
    Ich finde aber nirgens das Formblatt für die Bestätigung.

    Kann mir jemand helfen?

  • Ich habe meinen ersten Antrag auf Erlass eines europäischen Vollstreckungstitels vorliegen.
    Ich habe aber ein paar Verständnisfragen:
    1. Ich fülle den Vordruck aus, und dieser wird dann ausgefertigt
    2. Die Ausfertigung wird an RA und Schuldner zugestellt.

    In dem Vordruck wundern mich die letzten drei Eingabefelder (Entschieden zu, Datum, Name). Trage ich dann da nochmal das AZ, das Datum vom heutigen Tage und meinen Namen ein?

  • Ich komme nochmal auf meine obige Frage zurück.

    Ich habe jetzt die RK-Vermerke, den Vordruck ausgefüllt, die ergänzende Urteilsbegründung. Nun kann es losgehen.

    Jetzt alles zusammen an den Schuldner zugestellt.
    und dann?
    Erhält dann der Gläubiger die obigen Unterlagen mit dem Zustellungsnachweis???

  • Die vollstr. Ausfertigung der inl. Entscheidung nebst Zustellungsbescheinigung und Rechtskraftvermerk sind zweckmäßigerweise mit der Ausfertigung der Bestätigung zu verbinden.
    Diese Vollstreckungsunterlagen sind sodann an den Gläubiger-Vertr. zu übersenden.

    Der Zustellungsnachweis zu der Bestätigung als Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen kann dem Gl.-Vertr. nachgesandt werden.

  • Die vollstr. Ausfertigung der inl. Entscheidung nebst Zustellungsbescheinigung und Rechtskraftvermerk sind zweckmäßigerweise mit der Ausfertigung der Bestätigung zu verbinden.
    Diese Vollstreckungsunterlagen sind sodann an den Gläubiger-Vertr. zu übersenden.

    Der Zustellungsnachweis zu der Bestätigung als Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen kann dem Gl.-Vertr. nachgesandt werden.



    Danke :) (bin ich froh, wenn das Ding jetzt endlich weg ist!)

  • Hat hier jemand von euch zufällig einen Vordruck/Muster für eine Verfügung?

    Ich tu mich jetzt mit dem Ablauf nach der Bestätigung schwer.
    Ich habe hier einen Titel, der kann ohne Weiteres bestätigt werden. Wenn ich das Formular ausgefüllt habe- was mache ich dann damit? Übersetzen lassen oder muss da der Antragssteller dafür sorgen? Wer bekommt eine Abschrift, wer bekommt ein Original?
    Zu Hülfe!!

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