Hallo zusammen,
hab gerade einen Anruf eines Insolvenzverwalters aus Luxemburg erhalten, der wissen möchte, welche Unterlagen er vorlegen muss, damit der Insolvenzvermerk im GB eingetragen wird. Eigentümer ist eine luxemb. SARL. Das Inso-Verf. wurde in Luxemburg eröffnet.
Nachdem ich so einen Fall noch nicht hatte, wäre ich für alle hilfreichen Hinweise dankbar.
Lt. Hügel (GBO) ist der Antrag wohl nur über das zuständige Inso-Gericht
zulässig.
Kann mir jemand weiterhelfen ?