OLG Oldenburg zur Vertretung Mdj. nach FamFG

  • Arbeite im Bezirk des OLG OL und bearbeite derzeit übergangsweise die Familiensachen.
    Die hiesigen F-Richter sind der Auffassung, dass in einem Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge ein Interessenkonflikt vorliegt und das bereits vor einer Entscheidung nach § 1666 BGB ein Pfleger zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes im Verfahren bestellt werden muss. :eek:
    Meines Erachtens geht das zu weit und war mit Sicherheit weder vom FamFG noch vom OLG gewollt.....hat jemand Erfahrungen mit der Problematik??? Wie wird es anderswo gehandhabt?

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