Hallo zusammen,
im Erbbau-Grundbuch steht als Eigentümer eine Erbengemeinschaft bestehend aus A, B, C und D eingetragen. A ist innerhalb der Erbengemeinschaft nicht befreiter Vorerbe. Der Nacherbenvermerk ist eingetragen.
A beantragt nunmehr allein formlos die Löschung der in Abt. II des Erbbaugrundbuchs ein-getragenen Rechte
a) II/2 (bpD betr. Recht zur Anbringung von Reklamezeichen),
b) II/3 (Vorkaufsrecht zugunsten XY) und
c) II/4 (Vormerkung zugunsten des jew. Grundstückseigentümers zur Sicherung des An-spruchs auf Übertragung des Erbbaurechts).
Gleichlautende Löschungsanträge der Miterbbauberechtigten B, C und D und Zustimmung der Nacherben liegen nicht vor.
Reicht der alleinige Antrag von A zur Löschung der vorgenannten Rechte?