Anträge/ Anfragen per E-Mail

  • Sinnvollerweise sollten hierfür einheitliche Regelungen getroffen werden. Berlin hat EGVP ab 1.1. eingeführt:
    http://www.berlin.de/sen/justiz/akt…mein/index.html
    Soweit ich weiss, werden die E-Mails zentral entgegengenommen und für die Akte ausgedruckt. Ausnahme: HR (da läuft alles elektronisch) und Grundbuch (da läuft noch nix ;), daher weiss ich auch nicht so gut Bescheid).

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Wie geht ihr mit allgemeinen Anfragen per Mail um? Also z.B. "Ich will mich scheiden lassen, was muss ich tun?", oder "Meine Mutter ist dement. Mir wurde empfohlen, mich an das Betreuungsgericht zu wenden." Diese gehen meist in dem Verwaltungspostfach ein und werden in die Abteilung weiter geleitet. Muss ich solche Anfragen mit meiner dienstlichen Mailadresse, die meinen Vornamen enthält, beantworten?
    Meist ist ja leider keine Post-Adresse angegeben. Manchmal nicht mal ein Vorname.

  • Lass dir ein Abteilungspostfach einrichten (zB Betreuung@ag...), dann musst du schon mal nichts "privates" preisgeben.

    Je nach konkretem Inhalt der Frage/n kannst du allgemein antworten (Mailverkehr nicht zugelassen...unbeachtlich...zukünftig keine Antwort mehr auf Anfragen per Mail...), ev mit einem Hinweis auf eine Seite mit Informationen (zB eure eigene Homepage, über die Merkblätter zu den einzelnen Gebieten abgerufen werden können) oder, wenn es jemand zu einem konkreten Verfahren schreibt, auch etwas konkreter.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wir bekommen die Mails gar nicht in die Abteilung weiter geleitet. Diese allgemeinen Anfragen beantwortet gleich die Verwaltungsgeschäftsstelle, die die allgemeine Gerichts-Mail-Adresse betreut. Und die verweist dann auch nur darauf, dass kein elektronischer Postverkehr stattfindet und auf die Hinweise auf unserer Internetseite. Ausnahme ist die ZVG, wenn es um Fragen der SHL geht (Konto und so).

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Wir bekommen die Mails gar nicht in die Abteilung weiter geleitet. Diese allgemeinen Anfragen beantwortet gleich die Verwaltungsgeschäftsstelle, die die allgemeine Gerichts-Mail-Adresse betreut. Und die verweist dann auch nur darauf, dass kein elektronischer Postverkehr stattfindet und auf die Hinweise auf unserer Internetseite. Ausnahme ist die ZVG, wenn es um Fragen der SHL geht (Konto und so).


    So sollte es auch sein!

    Ansonsten werden immer wieder Anfragen/Anträge per normaler Mail eingehen, wenn aufgrund der Weiterleitung eine inhaltliche Behandlung durch die zuständige Abteilung erfolgen muss.

  • Wir bekommen die Mails gar nicht in die Abteilung weiter geleitet. Diese allgemeinen Anfragen beantwortet gleich die Verwaltungsgeschäftsstelle, die die allgemeine Gerichts-Mail-Adresse betreut. Und die verweist dann auch nur darauf, dass kein elektronischer Postverkehr stattfindet und auf die Hinweise auf unserer Internetseite. Ausnahme ist die ZVG, wenn es um Fragen der SHL geht (Konto und so).


    Traumhaft! :daumenrau

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Würde mir wünschen, es liefe hier auch so super.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Lass dir ein Abteilungspostfach einrichten (zB Betreuung@ag...), dann musst du schon mal nichts "privates" preisgeben.

    Je nach konkretem Inhalt der Frage/n kannst du allgemein antworten (Mailverkehr nicht zugelassen...unbeachtlich...zukünftig keine Antwort mehr auf Anfragen per Mail...), ev mit einem Hinweis auf eine Seite mit Informationen (zB eure eigene Homepage, über die Merkblätter zu den einzelnen Gebieten abgerufen werden können) oder, wenn es jemand zu einem konkreten Verfahren schreibt, auch etwas konkreter.

    Dieses Vorgehen halte ich auch für angebrachter. Sicher mag es eine erhebliche Erleichterung darstellen, wenn die Verwaltungsgeschäftsstelle alles abwimmelt. Aber aus Sicht des Rechtsuchenden kommunikativ für bedenklich - aus dessen Sicht mauert sich die Justiz ein. Einen Telefonanrufer mit allgemeinen Fragen würde man vermutlich nicht mit dem Hinweis, dass Anträge nicht telefonisch rechtswirksam gestellt werden können, abfertigen.

    Hier behandeln wir diese Eingaben im Rahmen eines AR-Verfahrens und schreiben zurück (per Post). Eingaben ohne vollständige Anschrift des Absenders erhalten vom Abteilungspostfach eine E-Mail mit dem Standardhinweis, dass die E-Mail keinen Zugang in Rechtssachen eröffnet (mit Verweis auf Hinweis auf Homepage) und dass es im Rahmen der Netiquette begrüßt wird, wenn die Rechtsuchenden mit vollständigem Namen und Anschrift melden, damit ein persönliches Antwortschreiben verschickt werden kann.

    Ich weiß, dass einen die Masse von Anfragen (per Post, Mail, Telefon, Fax oder durch persönliche Vorsprache) fast erschlägt. Aber das gehört zu unserem Job dazu. Manchmal hilft es ja auch uns, wenn der echte Antrag dann gleich formal und inhaltlich passend gestellt wird.

  • Bei uns beantwortet die Verwaltung überhaupt keine E-Mails, sondern leitet sie an die Fachabteilung weiter. Automatisch generiert wird die Antwort, dass Anträge nicht per E-Mail gestellt werden können, alle anderen Mails aber an die Fachabteilung weitergeleitet werden. Dies halte ich auch für sinnvoll, denn alles, was telefonisch hätte erledigt werden können, kann man auch per E-Mail erledigen. In Nachlasssachen freut man sich z.B. über jede Antwort auf unsere Frage nach der Andresse des gesetzlichen Erben xy, auch per E-Mail

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