Exceltabelle zur Kostenberechnung in Aufgebotssachen

  • *** Achtung! Die Tabelle ist durch die Einführung des GNotKG nicht mehr gültig! ***

    probiert bitte die geänderte Tabelle von BeaF aus #8 aus


    Für alle geplagten Rechtspfleger in den Bundesländern, in denen Sie (noch) Kostenbeamte sind.

    Die Exceltabelle enthält keinen Passwortschutz und kann an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Öffnet man die Datei in Excel über <Datei öffnen>, können alle gelben Felder geändert und mit den Änderungen gespeichert werden. Über <Dokumentenschutz aufheben> können auch die weißen Felder geändert werden (ist nichts für Anfänger).

    Zur Benutzung der Tabelle, die Datei mittels Doppelklick (nicht über <Datei öffnen> in Excel) öffnen. So bleibt das Original erhalten und eine Kopie öffnet sich.

    Viel Spaß wünscht abc


  • Danke für das Tool! Ich habe den Thread oben festgepinnt, damit man ihn auch in einiger Zeit leicht findet.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • :blumen:
    Vielen Dank für die Tabelle!
    Mir ist noch gar nicht klar, wer hier die Kosten berechnen wird. Soweit ist noch keins meiner "neuen" Verfahren gediehen. Das bringt mich drauf, dass ich da noch was klären muss... auch dafür danke!

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Bin gerade etwas verwirrt, oder vielleicht stehe ich ja einfach nur auf der Leitung?!:confused::

    Zum einen ist mir nicht ganz klar, wofür man die Tabelle benötigt.
    -wir müssen die Kosten über JUKOS berechnen, und da wird die Kostenrechnung gleich erstellt.

    Wie werden denn die Kosten in SAP verbucht, wenn man nur diese Tabelle als Kostenrechnung benutzt?:gruebel:

    Zum anderen frage ich mich gerade, wie "die Verfahren noch nicht so weit gediehen" seien können, um eine Kostenrechnung zu erstellen?

    Die Kosten werden doch mit Antragstellung fällig???
    Das wiederum bedeutet, dass ich als erstes den Kostenvorschuss anfordere, bevor ich überhaupt weiter prüfe!

    Oder liege ich da jetzt völlig falsch?:confused:

  • Wir fordern einen Vorschuss gem. § 8 KostO (auf die Auslagen der Veröffentlichung) an. "Abgerechnet" wird nach Abschluss des Verfahrens, wenn auch die Rechnung für die Veröffentlichung eingetrudelt ist.
    Der Ausschließungsbeschluss muss ja auch noch mal veröffentlicht werden... Und bisher habe ich eben noch nicht einmal einen solchen Beschluss erlassen.

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Hat sich in der Tabelle nicht ein Fehler eingeschlichen? 0,3 Gebühr? Müsste das nicht eine 0,5 Gebühr sein? Oder bin ich da falsch?

    Die Tabelle ist alt. Dort stehen noch Vorschriften der KostO. Jedoch ist das egal, weil die Berechnung ja nicht schwierig ist.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Du hast aber schon gemerkt, daß in #8 eine neue GNotKG-Tabelle eingestellt wurde, auf die sich Wissbegier bezieht?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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