Hinterlegung für geschiedene Ehegatten, Pfändung nur gegen einen?!

  • ich stehe auf dem Schlauch, vielleicht besteht auch gar kein Problem und ich mach mir umsonst Gedanken:

    Haus wird versteigert nach Scheidung. Übererlös wird für A und B als ehemalige Eigentümer und nunmehr geschiedenes Ehepaar hinterlegt, da keine Einigung stattgefunden hat. Erlös beträgt ca. 8.000,-- EUR

    C beantragt Vorpfändung gegen A und B wegen 25.000,-- EUR, erwirkt aber nur PfüB gegen A.

    Kann dennoch an C alles ausgezahlt werden, oder muss nicht auch gegen B ein PfüB her?

  • M.E. muss ein Pfüb gegen B oder die Zustimmung des B her, damit an C irgendwas ausgezahlt werden kann.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Die Vorpfändung bewirkt nur, dass die HL-Stelle zunächst nicht an B hätte auszahlen dürfen (sofern die anderen Auszahlungsvoraussetzungen für B vorgelegen hätten).
    Wenn innerhalb eines Monats nach Zustellung der Vorpfändung kein PfÜB gegen B an die HL-Stelle zugestellt wird, ist die Vorpfändung gegenstandslos, § 845 II ZPO. Es kann also nicht ausgezahlt werden.

  • danke, das deckt sich mit meiner Vermutung. Habe in Konsequenz gestern bei der Landesjustizkasse nachgefragt, ob zwischenzeitlich noch ein PfüB gegen den zweiten Empfangsberechtigten zugestellt worden ist. Mal sehen was als Reaktion kommt.

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