Moin zusammen,
ich habe hier folgendes Problem:
TS und WS haben eine GmbH gegründet. Vertrag, Beschluss und ANmeldung sind auch in Ordnung, wenn im Vertrag nicht noch ein kleiner Haken wäre:
In § 15 ist ein genehmigtes Kapital von 12.500 euro festgelegt, welches aber nicht angemeldet wurde.
was mach ich nun am cleversten?
genehmigtes Kapital bei neuer GmbH
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hat sich erledigt...
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auch gut ...
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Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen:
Ist die ausdrückliche Anmeldung des genehmigten Kapitals erforderlich?
Vorliegen handelt es sich bei mir um die Neugründung einer AG, die Satzung sieht das genehmigte Kapital vor. -
§ 39 Abs. 2 AktG. Eine ausdrückliche Anmeldung ist nicht erforderlich, aber ein Hinweis üblich.
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