Folgende Frage habe hier zwei Beratungshilfeanträge vorliegen.
Es handelt sich jeweils in der Angelegenheit Trennungsunterhalt.
Allerdings das Kuriose ist, dass die Anwältin die ja den nachträglichen Bewilligungsantrag gestellt hat, diesen einmal für die Frau stellt und einmal für den Mann.
Die gleiche Anwältin.
Das ist doch Parteiverrat. Kann ich Beratungshilfe mit diesem Argument ablehnen?