Vertretung GmbH & Co KG in Insolvenz nach Freigabe

  • Hallo, folgender Fall sucht eine Lösung:
    GmbH & Co KG ist eingetragene Grundstückseigentümerin, Insolvenzverfahren ist eröffnet und Gesellschaft dadurch laut Registereintrag aufgelöst.
    Persönlich haftender Gesellschafter ist eine GmbH, diese ist laut Registereintrag ebenfalls aufgelöst, nachdem die Eröffnung des Inso-Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurden.
    Der Insolvenzverwalter hat die der GmbH & Co. KG gehörenden Grundstücke aus der Inso-Masse freigegeben. Der Geschäftsführer der GmbH verzichtet nun auf das Eigentum.
    Kann er die KG überhaupt noch vertreten, nachdem die Gesellschaften aufgelöst sind?
    Müsste nicht ein Liquidator bestellt werden.
    Wie würde dieser sein Verfügungsrecht nachweisen, da ja gleichzeitig noch das Insoverfahren bzgl. der KG läuft?
    Könnte der Insolvenzverwalter auf das Eigentum verzichten?
    Für Eure Hilfe bin ich dankbar!:)

  • Die Frage nach der Möglichkeit des Insolvenzverwalters, den Verzicht auf das Eigentum zu erklären, war grundsätzlich gemeint. (Also besonders für den Fall, dass keine Freigabe der Grundstücke erklärt wurde)

  • Die KG ist also wieder verfügungsbefugt bzgl. dieses Grst.

    Die KG handelt durch ihre p.h.G. = GmbH.

    Bei der GmbH wurde InsO mangels Masse abgewiesen. Sie ist damit aufgelöst; § 60 I Zif. 5 GmbHG.

    Geborene Liquidatoren sind gem. § 66 GmbHG die GFs, sofern durch Gesellschaftsvertrag oder -beschluss nichts anderes geregelt wird.

    Liquidatoren sind registerrechtlich zur Eintragung anzumelden, auch wenn es sich um geborene Liquidatoren handelt; Rpfl. 1987,287.

    In der Regel schließt sich bei einer GmbH jedoch ein Verfahren auf Amtslöschung aufgrund Vermögenslosigkeit an die Insoablehnung an.

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