Vereinfachtes Verfahren: Einwendungsbogen ohne Einwendungen

  • Ich habe in einem vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren jetzt einen Einwendungsbogen (ohne Belege) bekommen, bei dem zu den möglichen Einwendungen nichts gesagt ist. Es ist also keiner der Punkte A bis H angekreuzt und es ist auch die Erklärung zur Unterhaltsverpflichtung im dritten Abschnitt nicht abgegeben.
    Der Ag. macht also lediglich Angaben zur Person und seinen Verhältnissen, wonach er nur Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung von monatlich ca. 100 € habe.

    Was tun?

    Ich tendiere dazu, den Bogen an das Jugendamt (als Beistand der Unterhaltsberechtigten) z.K. zu schicken und das Verfahren ansonsten fortzusetzen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Würde ich genauso machen. Wenn die Einwendungen nicht in der richtigen Form erhoben werden, reicht das schon, um dennoch festzusetzen. Da das vereinfachte UH-Verfahren zu großen Teilen original aus der ZPO übernommen wurde und bereits da sehr strenge Anforderungen hieran gesetzt wurden, praktiziere ich das weiterhin.
    Eine Mitteilung ans JA musst du nicht veranlassen, § 254 FamFG - kannst du aber (und würde ich auch).

  • Allerdings könnte wegen § 139 ZPO eine Aufklärungspflicht über nicht ordnungsgemäß erhobene Einwendungen denkbar sein.


    Daran dachte ich auch aber ich habe hier ja gar keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Ag. Einwendungen erheben wollte. Außerdem hat er schon die üblichen Hinweise bekommen.

    Ulf

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  • Wenn der Bogen sonst vollständig ausgefüllt ist (Einkünfte, Vermögen), würde ich hinweisen, dass die Mitteilung von ihm eine Festsetzung nicht hindert und soweit soweit Einwendungen gegen die Festsetzung bestehen, einer oder mehrere Punkte A bis H angekreuzt werden müssten. Bei Einwendungen gegen die Leistungsfähigkeit müssten zudem noch Belege der ... vorlegt werden, kurze Frist, dann entscheiden. (Kann man sicher anders sehen, ich würde es so machen.)

    Wozu soll sonst der Hinweis auf seine geringen Einkünfte gedacht sein?

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Ich schreibe dann immer sinngemäß:
    "In pp.
    wird auf Ihren eingesandten Einwendungsvordruck Bezug genommen.
    Sie haben den Einwand der mangelnden Leistungsfähigkeit erhoben. Dieser Einwand ist nur dann als wirksam erhoben zu betrachten, wenn auch die Erklärung im dritten Abschnitt des Vordrucks ausgefüllt wurde.
    Im dritten Abschnitt erklären Sie inwieweit Sie zur Unterhaltsleistung an das Kind bereit sind und sich diesbezüglich verpflichten. Diese Erklärung muss auch ausgefüllt werden, wenn Sie nicht bereit oder nicht in der Lage sind irgendeine Geldleistung zu erbringen. Dann müssten Sie gegebenenfalls 0 % eintragen.
    Sie werden um Ergänzung gebeten, damit Ihr Einwand berücksichtigt werden kann.
    Zu diesem Zweck wird Ihnen der eingereichte Vordruck mit der Bitte um Rückgabe binnen zwei Wochen zurückgesandt"

  • Das würde dann der von mir ins Spiel gebrachten Aufklärungsverfügung entsprechen.
    Die Formulierung gefällt mir jedenfalls.:daumenrau

  • Aber eine Einwand der mangelnden Leistungsfähigkeit ist hier ja gerade nicht erhoben.

    Im Moment tendiere ich daher zur Lösung von wobder.

    Ulf

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  • Da wäre ich mir nicht so sicher.....

    Wenn mir jemand was schickt, muss ich auch davon ausgehen, dass der Absender damit was bezwecken wollte.
    Hätte er keinen Einwand erheben wollen , hätte der Agg. ja auch nichts zurückschicken müssen.

    Da hier ein "Schreiben" mit unklarem Inhalt vorliegt, tendiere ich zu einer Nachfrage beim Agg. mit Hinweis auf die notwendigen Formalitäten für Einwendungen.

  • Wenn der Bogen sonst vollständig ausgefüllt ist (Einkünfte, Vermögen), würde ich hinweisen, dass die Mitteilung von ihm eine Festsetzung nicht hindert und soweit soweit Einwendungen gegen die Festsetzung bestehen, einer oder mehrere Punkte A bis H angekreuzt werden müssten. Bei Einwendungen gegen die Leistungsfähigkeit müssten zudem noch Belege der ... vorlegt werden, kurze Frist, dann entscheiden. (Kann man sicher anders sehen, ich würde es so machen.)

    Wozu soll sonst der Hinweis auf seine geringen Einkünfte gedacht sein?



    Genauso würde ich das auch machen.

  • Ich habe mich jetzt tatsächlich für eine kurze Aufklärungsverfügung im Stile von wobder entschieden.

    Vielen Dank Euch allen!

    Ulf

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