Abtretung Miteigentümergrundschuld

  • Hi

    ich habe hier einen Fall und weiß nicht wirklich was ich der Dame raten soll. Wie so häufig ein geschiedenes Ehepaar und es herrscht Krieg. Das Grundstück soll durch Teilungsversteigerung versteigert werden. Es ist jedoch noch eine Grundschuld für eine Bank eingetragen, die nicht mehr valutiert ist. Die Bank hat auch eine Löschungsbewilligung abgegeben, aber der Mann stimmt der Löschung nicht zu. Sie könnte ihn natürlich auf Zustimmung verklagen, aber die Versteigerung soll schon bald sein und vermutlich wird das Haus auch weggehen. Theoretisch kann sie dann ja nach 754 S.2 eine gemeinsame Forderungseinziehung verlangen, aber die Grundschuld gehört ja noch der Bank. Theoretisch könnte sie sich die ja abtreten lassen, aber für eine Abtretung braucht sie ja eine Annahme, die der Mann sicherlich nicht erklären wird (oder reicht es wenn sie annimmt?)
    Weiter habe ich überlegt ob sie die Grundschuld nicht teilen kann. Braucht sie dafür erst eine erfolgreiche Abtretung der Bank an Beide oder kann sie die Grundschuld bereits vor der Abtretung teilen lassen und sich dann ihren Teil an sich abtreten lassen. Und auf was müsste sie ihren Man in dem Fall verklagen?

    Wenn ihr mir da weiterhelfen könntet wäre ich echt dankbar, wälze hier schon alle möglichen Kommentare, komme aber nicht weiter.

  • Als Grundbuchgericht täte ich desgleichen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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