UVK-Beschluss, Rechtsnachfolgeklausel für das Land

  • Folgendes Problem:

    Das Land beantragte, den Unterhalt, den der Antragsgegner an das Land zu zahlen hat, im FH-Verfahren festzusetzen. Der Beschluss lautet allerdings ...wird der Unterhalt, den der Antragsgegner an das Kind zu zahlen hat, wie folgt festgesetzt.... das Land wurde lediglich als Antragsteller bezeichnet.

    Das Land möchte die Vollstreckung betreiben. Nunmehr fordert das Vollstreckungsgericht eine 2. vollstreckbare Ausfertigung mit der Klausel für das Land.

    Zu Recht?!

  • das Vollstreckungsgericht fordert bestimmt eine Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO.
    Ansonsten scheint der Beschluss offensichtlich fehlerhaft ergangen zu sein.
    Das Land hätte Beschwerde einlegen müssen.
    Fraglich ist, ob man das Problem nun über eine Berichtigung wegen offensichtlichen Fehlers lösen kann ???

  • Für mich der klassische Fall einer Berichtigung nach § 319 ZPO .
    Regelmäßig wird der Antrag auf Festsetzung zugunsten des Landes gestellt sein.
    Wenn nun anders tenoriert wird , kann sichs nur um einen Fehler des ( Familien-)Gerichtes handeln.

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