Hallo ihr Lieben,
hab mal wieder eine Frage und ein Brett vorm Kopf...
1. Beschlagnahme ist am 15.8. und es ist Grundsteuer angemeldet, die ja immer am 15.2., 15.5., 15.8. ... fällig wird, wann ist dann die letzte Fälligkeit vor der Beschlagnahme? 15.5. oder 15.8.?
Ich fände 15.8. logisch schliesslich tritt ja die Fälligkeit um 0:00:01 Uhr ein, meine aber in Erinnerung zu haben, dass es der 15.5. ist. Was stimmt denn nun und warum?
DANKE!!!!
Tag der ersten Beschlagnahme/letzte Fälligkeit vor der Beschlagnahme
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Briciola -
19. April 2010 um 22:01
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