Fehlende Zustellung der Terminsbestimmung an Beteiligte

  • Halli hallo...
    Am 07.05.2010 ist Versteigerungstermin. Die Zustellung der Terminsbestimmung ist an alle Beteiligten erfolgt, bis auf eine Miteigentümerin. Da kam die ZU zurück, weil die Dame wohl nicht mehr da anzutreffen war. Auf eine EMA-Anfrage hin stellte sich heraus, dass die Dame am 16.01.2010 verstorben ist. Also habe ich am 25.03.2010 eine Anfrage ans Nachlassgericht (andere Stadt u. anderes Bundesland) gemacht, ob dort Erben bekannt sind. Vom Nachlassgericht habe ich bis heute keine Antwort bekommen. Davon abgesehen könnte ich auch die 4 Wochen vor dem Termin nicht mehr einhalten. Was jetzt? Vom Gläubiger genehmigen lassen oder Termin aufheben? Es handelt sich in der Zwischenzeit um den 4. Termin und jedes Mal müssten ZU's für ca. 40-50 Beteiligte gefertigt werden.

    LG

  • Wieso sollte dies der Gläubiger genehmigen dürfen?

    Genehmigen müsste der, bei dem die Zustellung nicht fristgerecht erfolgt ist, § 43 Abs. 2 ZVG.
    Bei ungeklärter Erbfolge wird es Dir nicht gelingen, die Genehmigung zu bekommen. Dir bleibt weiter nichts übrig als die Terminsaufhebung, fürchte ich.

  • In § 43 II steht ja, dass das auch für die Beteiligten gilt, die schon zur Zeit der Anberaumung des Termins dem Gericht bekannt waren. Die Terminsbestimmung habe ich erst nach Tod der Beteiligten gefertigt. Dann waren mir die möglichen Erben zu dem Zeitpunkt ja noch nicht bekannt. Kann man es so sehen? Und was ist denn wenn die Dame gar keine Erben hat? Dann könnt ichs ja auch nicht zustellen.

  • Mit diesem Argument habe ich schon einmal einen Termin "gerettet". Der Schuldner war unerkannt in Insolvenz, der Verwalter mir als Beteiligter zur Zeit der TB nicht bekannt.

    Laut Stöber könntest Du bei dieser Lesart gem. § 6 ZVG einen Zustellungsvertreter für die unbekannten Erben bestellen und die TB an ihn zustellen. Soweit ich weiß halten viele foranische Kollegen dies aber für bedenklich.

  • In § 43 II steht ja, dass das auch für die Beteiligten gilt, die schon zur Zeit der Anberaumung des Termins dem Gericht bekannt waren. Die Terminsbestimmung habe ich erst nach Tod der Beteiligten gefertigt. Dann waren mir die möglichen Erben zu dem Zeitpunkt ja noch nicht bekannt. Kann man es so sehen?


    Nun, ich sehe es nicht so. Der Wortlaut des § 43 Abs. 2 schließt m.E. nur die aus, die erst nach der Terminsbestimmung zufolge Anmeldung oder Beitritt (aus 10 I 3 oder 10 I 5) die Beteiligtenrechte erlangen.
    Dein Fall entspricht eher dem Problem, dass ohne Dein Wissen über das Schuldnervermögen ein Insoverfahren eröffnet ist oder dass der Insoverwalter vor Terminsgestimmung das Grundstück freigegeben hat, Du aber trotzdem an ihn statt an den Schuldner zugestellt hast.

    Und was ist denn wenn die Dame gar keine Erben hat? Dann könnt ichs ja auch nicht zustellen.


    Da wir alle irgendwie miteinander verwandt sind, muss ich sagen: JEDER hat Erben. Nur kann manchmal ein anderer Erbe als der Fiskus nicht festgestellt werden. ;)

  • Ich bin dafür den Termin aufzuheben, die Zustellung ist nicht fristgerecht erfolgt und eine Genehmigung des Termins erhältst du auch nicht, da ja die Erben nicht mal bekannt sind. Du kannst auch nichts dafür, sieh es sportlich.

  • Eine Nachfrage hätte ich doch noch: Du schreibst, bei der verstorbenen Beteiligten habe es sich um eine Miteigentümerin gehandelt.
    War es eine Miteigentümerin der WEG, und wenn ja: Ist ein WEG-Verwalter bestellt, so dass es der Zustellung an die Miteigentümer vielleicht gar nicht bedurft hätte?

    Oder um was für ein Recht (Abt. II oder III, bestehen bleibend oder erlöschend) handelte es sich?

  • Nein, keine WEG.. es handelt sich um so ein Mobilheim in nem großen Campingpark. Und zu dem Grundstück an sich ist der Schuldner noch Miteigentümer an den Verkehrsflächen und Wegen die sich da befinden. Deshalb habe ich so viele Miteigentümer als Beteiligte :(
    Mir tut halt nur meine Serviceeinheit etwas leid, die jedes mal wenn ein Termin ansteht zwischen 40 und 50 Zu's rausschicken und kontrollieren muss. Davon abgesehen, dass es sich natürlich dann um enorme Zustellkosten handelt beim mittlerweile 4. Termin, der ja dann platzen würde...

  • So richtig sehe ich eigentlich keine Beeinträchtigung der Erben des Miteigentümers, aber die herrschende Meinung (Stöber) tut dies sehr wohl, so dass Dir, wenn Du sicher gehen willst, nichts anderes übrig bleibt, als den Termin aufzuheben, zumal Du einen etwaigen Zuschlag auch nicht rechtskräftig kriegst, da Du an einen Beteiligten nicht zustellen kannst. Nach leider ganz überwiegender Meinung ist der Miteigentümer Beteiligter nach § 9 ZVG.
    Falls Du Dich anders entscheiden solltest (Mindermeinung, z.B. Sievers) noch der Hinweis: Der Schuldner ist durch die Nichtbeteiligung des Miteigentümers nicht beeinträchtigt.

  • Da hast du wohl recht.. Da hab ich leider noch gar nicht drüber nachgedacht. Werd mir da heut Nacht noch mal meine Gedanken darüber machen ;)


  • Mir tut halt nur meine Serviceeinheit etwas leid, die jedes mal wenn ein Termin ansteht zwischen 40 und 50 Zu's rausschicken und kontrollieren muss. Davon abgesehen, dass es sich natürlich dann um enorme Zustellkosten handelt beim mittlerweile 4. Termin, der ja dann platzen würde...

    das Thema hatten wir an anderer Stelle schon mal: schick doch mit der nächsten ZU die Mitteilung an die vielen Beteiligten, dass sie künftige Zustellungen nur erhalten, wenn sie dies ausdrücklich wünschen....

    Zu deinem jetzigen Problem: ich würde wohl ZU-Vertreter bestellen und von ihm genehmigen lassen...

  • ....ZU-Vertreter bestellen und von ihm genehmigen lassen...


    Unabhängig von der Frage, ob die Bestellung eines ZU-Vertreters im Ausgangsfall überhaupt zulässig ist, darf er keinesfalls Verfahrenserklärungen abgeben. Tut er es dennoch, sind diese Erklärungen als Muster ohne Wert anzusehen.

  • Deshalb habe ich so viele Miteigentümer als Beteiligte :(



    Ich hab zwar nicht die Absicht, hier eine neue "Runde" zu eröffnen, aber handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft oder um eine andere Form?

  • ....ZU-Vertreter bestellen und von ihm genehmigen lassen...


    Unabhängig von der Frage, ob die Bestellung eines ZU-Vertreters im Ausgangsfall überhaupt zulässig ist, darf er keinesfalls Verfahrenserklärungen abgeben. Tut er es dennoch, sind diese Erklärungen als Muster ohne Wert anzusehen.

    Ebenso.
    Ein Zustellungsvertreter ist lediglich zur Entgegennahme von Schriftstücken befugt. Er ist nicht berechtigt, im Namen des Vertretenen irgendwelche Erklärungen abzugeben.

  • Naja ich würde es nicht als Bruchteilsgemeinschaft sehen.. Dazu müsste ja im Grundbuch stehen zu ... Anteil.. Aber mein Schuldner hat eben das normale Grundstück und einen kleinen Miteigentumsanteil an den ganzen Verkehrsflächen und Wegen auf diesem Gelände. Und da das ein Campingpark ist stehen da noch ganz viele andere Hütten und deren Eigentümer sind eben auch Miteigentümer an diesen Wegeflächen..

  • Nach leider ganz überwiegender Meinung ist der Miteigentümer Beteiligter nach § 9 ZVG.
    Falls Du Dich anders entscheiden solltest (Mindermeinung, z.B. Sievers) noch der Hinweis: Der Schuldner ist durch die Nichtbeteiligung des Miteigentümers nicht beeinträchtigt.



    :yes: Endlich mal jemand, der die Miteigentümer für nicht beteiligt hält!
    :D

  • Naja ich würde es nicht als Bruchteilsgemeinschaft sehen.. Dazu müsste ja im Grundbuch stehen zu ... Anteil.. Aber mein Schuldner hat eben das normale Grundstück und einen kleinen Miteigentumsanteil an den ganzen Verkehrsflächen und Wegen auf diesem Gelände.



    :confused: Na wenn das dann keine Bruchteilsgemeinschaft ist ?
    Ich würde wohl zwar ungern aber richtig den Termin aufheben, nach der hiesigen Auffassung ZU-Vertreter bestellen und zum nächst möglichen Termin neu laden.
    Ist zwar dumm, wenn jedesmal so ein Aufwand erforderlich ist - muss man durch. Auch der Gläubiger.

  • Also die Wahrscheinlichkeit, dass wirkllich einer kommt und ernsthaft ein zuschlagsfähiges Gebot abgibt ist nach meiner Einschätzung sehr gering. Und der Schuldner interessiert sich wohl sowieso nicht wirklich für das Verfahren, da ich bis jetzt noch nicht wirklich irgendwas von ihm gehört hab...

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