Erledigterklärung

  • Hallo zusammen.
    Hab hier eine ziemlich blöde Akte "geerbt".
    Mahnverfahren, Widerspruch über die Hauptforderung (Kosten, Zinsen, Nebenforderungen wurden zeitgleich gezahlt), streitiges Verfahren wurde eingeleitet, Klage zugestellt.
    Dann wurde der Widerspruch zurückgenommen und bevor der KV von der Rücknahme Kenntnis erhält, erklärt er den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und erbittet Kostenentscheidung.

    Ich weiß jetzt net so recht weiter.
    Durch die Widerspruchsrücknahme wird das Verfahren zurück ins Mahnverfahren geversetzt.
    Müssen die Verfahrenskosten (0,3 VerfG + 2 € GK) nun im VB geltend gemacht werden (wegen Rücknahme Widerspruch) oder wurde das Mahnverfahren erledigt und muss nun eine Kostenentscheidung getroffen werden? Wenn letzteres: Wer is dafür zuständig? :gruebel:

  • würde sagen ,dass VB mit Vermerk der Erledigterklärung ergehen kann.
    Durch die Wi-Rücknahhme ist VB-Erlass möglich. Der RA hat ja nur die Hauptsache für erledigt erklärt, vermutlich, weil der Ag gezahlt hat.
    Würde bei dem RA nachfragen, welcher Betrag insgesamt vom Ag wann gezahlt wurde, und das dann auf dem VB vermerken.

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