Mahnbescheid gg niederländische Firma

  • Wie beantragt man einen Mahnbescheid gegen eine niederländische Firma, die eine Niederlassung in Deutschland hat, richtig?
    Vorschlag:
    xyz BV
    vertreten durch den (niederländischen) Geschäftsführer xy
    c/o abc GmbH,
    deutsche Adresse

  • Kommt drauf an.

    Wenn die Zweigniederlassung in Deutschland eine selbstständige Zweigniederlassung ist, kann die deutsche Anschrift im Antrag und somit auch im Rubrum verwendet werden. Dann kann auch ein deutsches Mahnverfahren durchgeführt werden.
    Wenn es sich aber um eine nicht-selbstständige Zweigniederlassung handelt, muss die Hauptfiliale in den Niederlanden Partei sein. Dann richtet sich auch die Zuständigleit des Mahngerichts nach § 703 d ZPO.

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