Ersatzzustellung durch Niederlegung

  • Es soll ein KFB zugestellt werden. Der RA schreibt, dasss der Schuldner offiziell unter der Anschrift A gemeldet ist.
    Die Zustellung nach A klappt aber nicht, da kein Briefkasten und kein Klingelschild angebracht sind (hört sich nach Mehrparteienhaus an).
    Anwohner teilen mit, dass er schon öfters unter der Adresse gesehen wurde, keiner weiß aber, bei wem er in dem Haus wohnt.

    Meine Frage: Ist § 181 ZPO der richtige Weg? Wie soll man eine Nachricht anbringen, wenn man nicht weiß wo? An der Hauseingangstür, wo jede Partei die sieht? Frist der Niederlegung vielleicht verlängern, weil er nur manchmal da ist? Geht das überhaupt?

    Meine Geschäftsstelle meint, ich soll öffentlich zustellen. Aber wenn der da gemeldet ist und auch manchmal gesehen wird, ist er ja nicht unbekannten Aufenthalts, also ffällt das m.E. flach.

    Hat einer ne Idee, wie ich die Akte sauber loswerde?

    Vielen Dank.

  • nee, noch nicht. soll ich das vorrangig machen?
    kenn mich in zustellungen nicht wirklich aus und der kommentar war nicht so hilfreich

  • Ich habe in solchen Verfahren auch schon unseren GV angesprochen - meist sind "diese Leute" dem GV hinlänglich bekannt.
    Die Zustellung ist dann zwar für die Beteiligten teurer, dauern aber nicht so lange wie die öffentliche Zustellung.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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