Rechtsnachfolge- Unterbrechung nach § 240 ZPO bei Restschuldbefreiung

  • Hallo zusammen,

    hab hier nen Antrag auf Erteilung einer RNF-Klausel liegen und habe diesen der Schuldnerin zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt. So nun schickt mir diese Dame - ohne weiteren Kommenatr- eine Kopie des AG´s, aus welchem hervorgeht, dass dasss Insoverfahren nach "Abhalten eines Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben" wird. Die Zeit - 6 Jahre - der Restschuldbefreiung laufen noch - hindert mich das an der Erteilung einer RNF????:gruebel:
    1.000 Dank im Voraus

  • Sehe hier keinen Einfluss auf die Klausel,

    wird die RSB erteilt ist der titulierte Anspruch (falls urspr. Gläubiger Inso-Gläubiger) davon auch erfasst, ob mit oder ohne Klausel.

    wird die RSB versagt hat der RNF bereits entsprechende Vorbereitungen zum unmittelbaren tätig werden.

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