Zustellung Irland

  • Es geht um eine Zustellung eines Strafbefehls in Irland. Aus der Rivast werd ich grad nicht ganz schlau.

    Ich meine mich daran zu erinnern, dass die Zustellung durch den ministeriellen Geschäftsweg erfolgen muss. Stimmt das?



    Empfänger wäre: Department of Justice, Equality and Law Reform, The Central Authority for Mutual Assistance (Mutual Assistance and Extradition Division), Pinebrook House Harcourt Street, IRL - Dublin 2.

    Reicht es aus, wenn das Ersuchen 3-fach eingereicht wird oder muss es 4-fach eingereicht werden? Müssen die Einsetzungen im Vordruck übersetzt werden?

  • Irland ist weder Vertragsstaat des Schengener Übereinkommens noch des Übereinkommens vom 29. 05. 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-RhÜbk(29.05.2000)).

    Daher kann der Strafbefehl an den Beschuldigten in Irland nicht unmittelbar durch die Post mit Einschreiben gegen Rückschein - international - zugestellt werden.

    Irland ist lediglich Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens vom 20. 04. 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRhÜbk von 1959).

    Es bedarf daher eines Zustellungsantrags.
    Nach dem Länderteil der RiVASt bedarf es der Beifügung von Übersetzungen des Zustellungsantrags und der zuzustellenden Schriftstücke in englischer Sprache.

  • Ich habe versucht, in einer Strafsache Schriftstücke nach Irland zuzustellen.

    Nun bekommen ich eine Negativ-Antwort. In dem Antwortschreiben heißt es, dass es nicht möglich war die Schriftstücke zuzustellen. Weiter heißt es, dass das Postunternehmen an einem bestimmten Datum die Zustellung versucht hätte, aber erfolglos gewesen wäre. Also wurden die Schriftstücke zurückgesandt.

    Hat jemand Erfahrungen mit Irland?

    Wie bekommt man dort etwas zugestellt?

  • Du kannst ja, statt nach den örtlichen Vorschriften zuzustellen, die auch die Art wählen. Das ist ja die zweite Option des Ersuchens. Dann versuche doch mal, dass die das dort mit der Post zustellen und nicht ausschließlich durch persönliche Übergabe.
    Aber hast du es einfach mal mit der Post versucht. Nach Art. 5 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 29.05.2000 ist das möglich. Irland hat den Vertrag ratifiziert.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Richtig, aber Irland hat das entsprechende europäische Abkommen ratifiziert. Und wenn ich das richtig mit dem Länderteil der RiVASt sehe, steht das nirgendwo so drin. Da werden nur die Abkommen angegeben, die gelten. Das ist anders beim Länderteil der ZRHO.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



    Einmal editiert, zuletzt von Annett (18. September 2017 um 12:44) aus folgendem Grund: Ergänzung

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