Berichtigung VB möglich?

  • In einem hier anhängigen Zivilverfahren nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid (maschinelles Verfahren) wurde nach Rücknahme des Einspruchs der Vollstreckungsbescheid hier beantragt auf den herkömmlichen Vordrucken mit Blatt 3 bis 5.
    Nach Beanstandung und mit Zustimmung des Klägers/Antragstellers habe ich in der Zeile bisherige Auslagen des Verfahrens zuviel beantragte Auslagen gestrichen, mit dem Vermerk Rücknahme gemäß Schreiben vom ..... , habe aber in der Gesamtsumme in Spalte 1 in der Zeile die Gesamtsumme leider nicht berichtigt. :daemlich

    Nun hat der Antragsgegner verständlicher Weise (erneut) Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt. Die vollstreckbare Ausfertigung an den Antragsteller ist noch nicht übersandt.

    Kann ich jetzt einfach nochmal aufgrund des Einspruchs den VB gemäß § 319 ZPO berichtigen, ist ja nur ein "Rechenfehler/ Schreibfehler" also offensichtlich, nochmal zustellen und dann gut. Und wenn ja, da ich ja schon einen VB erlassen habe, einfache berichtigte Ausfertigung darüber schreiben, oder wie würdet ihr das praktisch lösen?

    Danke für Eure Hilfe

  • Warum wurde überhaupt ein zweiter VB erlassen? Wenn der Einspruch zurück genommen wurde, wurde der VB doch nicht aufgehoben ist damit nach Ablauf von 2 Wochen rechtskräftig.

    Oder bin jetzt auf dem Holzweg?

  • Warum wurde überhaupt ein zweiter VB erlassen? Wenn der Einspruch zurück genommen wurde, wurde der VB doch nicht aufgehoben ist damit nach Ablauf von 2 Wochen rechtskräftig.

    Oder bin jetzt auf dem Holzweg?




    :behaemmer:wall::oops: genau, bin heute Nacht vor Schreck wachgworden und dachte, eh Du hast immer Einspruch geschrieben. Natürlich wurde Widerspruch eingelegt und dann der Widerspruch zurückgenommen und jetzt wurde gegen den nicht ganz richtig erlassenen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt.

    :2sorry: konnte gestern abend nicht mehr klar denken


  • Kann ich jetzt einfach nochmal aufgrund des Einspruchs den VB gemäß § 319 ZPO berichtigen, ist ja nur ein "Rechenfehler/ Schreibfehler" also offensichtlich, nochmal zustellen und dann gut. Und wenn ja, da ich ja schon einen VB erlassen habe, einfache berichtigte Ausfertigung darüber schreiben, oder wie würdet ihr das praktisch lösen?

    Danke für Eure Hilfe

    ich muss immer den VB kurz zurückgeben und dann wird der Berichtigungsbeschluss drangetackert, hübsch gemacht und gut ist.

    Ganz nett wäre dann z.B. wenn die ZV direkt abgesprochen werden kann, um Zeitverluste zu verhindern. z.B. direkt rübertragen zum Vollstreckungsgericht und den (vom RA vorbereiteten und mit VB übersandten) PfüB Antrag dem Kollegen geben.

  • Berichtigungsbeschluss fertigen und an den Gegner zustellen m.d.B. um Rücknahme des Einspruches, nach Rückkehr der ZU und Einspruchs-Rücknahme den Berichtigungsbeschluss mit der vollstr. Ausfertigung verbinden und an Antragsteller absenden - fertig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!