Änderung Leibgeding

  • Servus,

    ich habe ein Leibgeding bestehend aus Reallast und Wohnrecht. Jetzt soll das Wohnrecht rausgenommen und im Gegenzug die Reallast erhöt werden. Also eine Umwandlung eines Leibgedings in eine Reallast (die aber vorher ja auch schon da war, zumal ein Leibgeding ja kein Recht an sich, sondern eine Sammlung mehrerer Rechte ist).

    Mein Problem ist ehr technischer Art. Muss jetzt das Wort Leibgeding gerötet werden, da ja jetzt keines mehr vorhanden ist. Muss das alles in der Veränderungsspalte formuliert werden oder reicht da ein "das Recht ist geändert" oder etwas in der Art :confused::confused::confused: *confused*

    Und: Ist das dann eine Änderung eines Rechtes oder zweier Rechte?
    Löschung Wohnrecht
    Änderung Reallast, oder Änderung Leibgeding. (seltsam dieses Leibgeding/Altenteilzeugs)

    Für Vorschläge wäre ich seeeehr dankbar...

    Zinho

  • Es handelt sich um die Löschung eines Wohnungsrechts sowie die Teil-Neubestellung einer Reallast. Die Erweiterung des Rechtsumfangs ist keine Änderung der Reallast (Palandt/Bassenge BGB § 877 Rn. 4).

  • Und im übrigen ist das Leibgeding kein dingliches Recht, das im Rechtssinne geändert werden könnte. "Leibgeding" ist nur die zusammenfassende Bezeichnung für die mehreren dinglichen Rechte, aus denen es besteht.

  • ... Also eine Umwandlung eines Leibgedings in eine Reallast ... Muss jetzt das Wort Leibgeding gerötet werden, da ja jetzt keines mehr vorhanden ist.



    Steht das so in der Änderungsbewilligung? Entscheidend ist der Versorgungscharakter des Rechts. Dann kann ein Leibgeding auch nur aus einer Reallast bestehen (vgl. Staudinger/Frank Vorbemerkung zu §§ 1030 ff Rn 58 m.w.N.).

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