Titel gegen Patient

  • Hallo, ich habe eine Frage:

    Wir vertreten hier einen Zahnarzt. Dieser hat den minderjährigen
    Sohn der Schuldner behandelt. Die Rechnung hierfür wurde nicht bezahlt.
    Wer ist denn jetzt der Schuldner?

    Der Sohn, vertreten durch die Eltern
    oder nur die Eltern???

    Ich bin ja der Meinung, der Sohn, vertr. dch. und vielleicht als Gesamtschuldner die Eltern??

    Der RA meint, nur die Eltern???


    Danke schonmal
    Osterhase

  • Es kommt darauf an, was im Behandlungsvertrag steht.

    Haben die Eltern den Vertrag im eigenen Namen abgeschlossen, sind diese auch die Schuldner der Vergütung.

    Haben die Eltern den Vertrag als gesetzliche Vertreter unterschrieben, ist das Kind Schuldner.

  • Es gibt keinen schriftlichen Behandlungvertrag. Die kamen und haben gesagt, das Kind habe Zahnweh (oder so) und das Kind wurde behandelt.

    Osterhase

  • Da sich die Eltern mit der rechtlichen Sache nicht auseinander setzen und ihnen der Unterschied zwischen Vertragsabschluss als Vertreter des Kindes oder im eigenen Namen nicht bewußt ist, sehe ich es so, dass die Eltern den mdl. Vertrag im eigenen Namen abgeschlossen haben. Ich denke, dass kommt der erfolgten Willenserklärung der Eltern am nächsten. So wird es auch der Arzt verstanden haben. So hoch wissenschaftlich nehmen es nur die juristisch Gebildeten auseinander.

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