Wochenendhaus- einzusetzendes Vermögen bei Beratungshilfe

  • Sehe ich genauso.

    Rechtlich möglich ist das mit dem Darlehen nämlich, das ist ganz unumstritten.
    Da frage ich mich, aus welchem Grund dein Antragsteller die Rechtswidrigkeit vermutet.

    Wieviel Prozent der ALG-Bescheide sind nochmal falsch?

    Ganz unumstritten? Sagst du dem Ast. das auch, wenn du auf der RAST sitzt?

    Dann gibt es wohl bei Dir Beratungshilfe für die Überprüfung aller Bescheide? :gruebel:


    :daumenrau

    Unnötiger Einwand, cheersluv.
    Im Übrigen ermöglicht die Frage nach dem Grund der Vermutung ja gerade die Prüfung im Einzelfall.

  • Bei mir gibt es überhaupt keine Beratungshilfe, da Arbeitsgericht.

    Und wenn du eine Einzelfallprüfung machst, hab ich auch keine Einwände. Ich habe das deine Sätze oben (Rechtlich möglich ... Rechtswidrigkeit vermutet.) nur als pauschale Ablehnung missverstanden.

    Es geht mir nur darum, dass eine "Mutwilligkeitsprüfung" nicht darin bestehen kann, zu sagen: "Sie haben doch ohnehin keine Chance".

  • Ich sehe hier keine Mutwilligkeit oder anderweitige Hilfsmöglichkeit als den Rechtsanwalt.

    Ich habe den Schein gestern noch erteilt. Verwertbar ist das Grundstück derzeit nicht.

    Im Übrigen habe ich einen sehr anwaltsfreundlichen Erinnerungsrichter. Von daher geht hier ziemlich viel "durch".

  • Die Mutwilligkeitsprüfung hat gar nichts mit "keine Chance" zu tun, wir sind hier ja nicht bei der PKH.

    Mutwilligkeitsprüfung bedeutet, dass der Antragsteller darlegen soll, aus welchem Grund er denkt dass sein Fall anwaltlicher Prüfung bedarf.
    Nicht jeder Bescheid ist falsch, nicht jeder geltend gemachte Anspruch ungerechtfertigt.
    Es ist eben gerade mutwillig, pauschal (pauschal bedeutet ohne Anhaltspunkt) zu sagen "es könnte falsch sein" oder als einziges Argument zu sagen "es gefällt mir nicht".

    Pauschal abgelehnt wird da nichts. Auch wenn ich da nur für mein Gericht sprechen kann: Wir prüfen hier unsere Fälle.

  • Wie würdet ihr das in folgendem Fall, sehen:

    Es gibt ein Haus, das dem Antragsteller gehört, aber es wohnt seine Mutter aufgrund Wohnrecht darin.

    Der Antragsteller erhält Rente und hat Antrag auf Grundsicherung gestellt. Dieser wurde ihm wegen des Hauses jedoch abgelehnt. Es wurde jedoch die Möglichkeit der befristeten Bewilligung seitens des Jobcenters eingeräumt. Hier müsste jedoch der Antragsteller eine Sicherungshypothek eintragen lassen

    Beratungshilfe bewilligen? Grundsätzlich ist nur selbst bewohntes Eigentum geschützt. Eine Verwertung ist jedoch wegen des Wohnrechtes ausgeschlossen und eine Beleihung dürfte bei einer kleinen Rente auch nicht machbar sein.

  • Ich würde das Haus als nicht geschützt, aber wertlos (0 €) ansehen. Aus den genannten Gründe halte ich es für unrealistisch, dass der Antragsteller für das Haus Geld bekommt.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Anigi ist aus meiner Sicht ein ganz normaler Vorgang, wie es ihn hier schon dutzende Male gegeben hat- der ASt hat Vermögen, das aber derzeit nicht verwertet werden kann (hier: wegen des mütterlichen Wohnrechtes) und eben deshalb gibt es Leistungen nur auf dieses Weise, damit das Amt später auf dieses Vermögen zugreifen kann.

    Kann aus meiner Erfahrung daran nichts ungewöhnliches sehen.

  • Ich werfe außerdem noch §§ 90 I Nr. 8, 19 Abs. 3 SGB XII in den Raum.

    Und wenn es um die Frage der Leistungsbewilligung beim Sozialamt geht, könnte man zusätzlich noch annehmen, dass das Hausgrundstück ja genau der Problempunkt ist, um den es geht. Es ist nicht der streitbefangene Gegenstand, aber der Ablehnungsgrund beim Sozialamt.

    Ich komme daher auch auf das Ergebnis, dass der Grundbesitz einer Bewilligung vorliegend nicht im Wege steht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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