Streitwert, Aufgebot, Nachlass

  • Abend liebe Kollegen, ich habe ein ganz "dämliches " Problem und irgendwie kann mir bei uns im Bezirk keiner weiterhelfen. Leider auch net die Richter die vorher zuständig waren.

    Wie bestimmt sich der Streit/Gegenstandswert bei Aufgebotsverfahren in Aufgebotsverfahren zum Ausschluss von Nachlassgläubigern.

    Dass es ne doppelte Gebühr habe ich, auch zu allen anderen erdenklichen Aufgeboten, nur halt net zum Ausschluss von Nachlassgläubigern.

    Wäre dankbar für einen Geistesblitz.

    Lieben Gruß und schönen Feierabend

    Hitch

  • Die Gebühren bemmessen sich nach dem Interesse des AST an dem Ausschluss etwaiger Gläubiger. Da die Höhe der Verbindlichkeiten nicht bekannt ist, wird in der Regel 20 % des Aktivnachlasses als Gegenstandswert angenommen (Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl., Rn. 4.783).

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